Nachträgliche SicherungsverwahrungMinisterium will Lösung"
Nach zwei grundlegenden Urteilen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern will das Justizministerium schnell nachbessern. Die ständigen Einzelreparaturen am Gesetz müssten durch eine Lösung aus einem Guss ersetzt werden, so der Parlamentarische Staatssekretär Stadler.
Das FDP-geführte Bundesjustizministerium hat angekündigt, die bestehende Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern rasch zu reformieren. "Wir arbeiten an einer rechtsstaatlich wasserdichten Lösung", sagte Ministeriumssprecher Ulrich Staudigl.
Der FDP-Rechtsexperte Max Stadler sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), in dem die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters abgelehnt worden war, zeige erneut, dass die Regelungen überarbeitet werden müssten. "Die ständigen Einzelreparaturen am Gesetz gilt es durch eine Lösung aus einem Guss zu ersetzen", sagte Stadler, der Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium ist. Dabei müssten etwaige Schutzlücken geschlossen werden.
Staudigl betonte, dass die Reform der Sicherungsverwahrung zügig auf den Weg gebracht werden solle, zugleich sei dies aber ein sehr komplexes Thema. "Die Sicherungsverwahrung ist die schärfste Waffe, die das deutsche Strafrecht kennt." Zum einen gelte es, die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern zu schützen, zugleich müsse die Sicherungsverwahrung eine absolute Ausnahme bleiben. Alle bedeutenden Gerichtsentscheidungen hierzu müssten bei der angepeilten Reform berücksichtigt werden, betonte der Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Sexualtäter darf auf freiem Fuß bleiben
Am Mittwoch hatte der BGH geurteilt, dass ein Sexualtäter, der seit seiner Haftentlassung im nordrhein-westfälischen Heinsberg lebt, auf freiem Fuß bleiben darf. Das Landgericht München II hatte im Februar 2009 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, obwohl Gutachter den verurteilten Sexualverbrecher für gefährlich halten. Der BGH verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft.
Das Bundesgericht hatte zuvor wiederholt die Verhängung einer nachträglichen - also erst kurz vor dem Entlassungstermin verhängten Sicherungsverwahrung - an strenge Voraussetzungen geknüpft. So müssen während der Haftzeit gravierende neue Umstände aufgetreten sein, die auf ein Rückfallrisiko schließen lassen. Das bloße Versäumnis, bereits mit dem Urteil eine Sicherungsverwahrung anzuordnen, kann laut BGH nicht über deren nachträgliche Verhängung korrigiert werden.
CDU will "Schutzlücken" beheben
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", er sei zuversichtlich, dass schon in den nächsten Monaten die Weichen für eine Reform gestellt werden. Die restriktive Anwendung der Vorschriften durch die Gerichte führe zu unbefriedigenden Ergebnissen. "Es gibt Schutzlücken, die wir dringend beheben müssen", betonte Krings. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), sagte, das Recht der Sicherungsverwahrung sei überreguliert.
Urteil zur SicherungsverwahrungIn einem anderen Urteil hatte die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 17. Dezember geurteilt, dass Deutschland mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Richter gaben einem mehrfach verurteilten Mann Recht, der seit 18 Jahren in einem hessischen Gefängnis in Sicherungsverwahrung untergebracht ist. Der Gerichtshof rügte, dass er trotz der zur Tatzeit geltenden Höchstdauer von zehn Jahren Sicherungsverwahrung so lange festgehalten wird. Die Höchstfrist war erst 1998 aufgehoben worden. Dieses Urteil will Deutschland - unabhängig von der nun angepeilten Reform - vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anfechten.