Nach 24 Jahren HaftMohnhaupt ist frei
Das frühere RAF-Mitglied Brigitte Mohnhaupt ist auf freiem Fuß. Nach 24 Jahren wurde sie zwei Tage früher als erwartet am frühen Morgen aus dem Gefängnis entlassen.
Nach mehr als 24 Jahren im Gefängnis ist die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt am Sonntag aus der Haft entlassen worden. Sie verließ die Justizvollzugsanstalt im bayerisch-schwäbischen Aichach am frühen Morgen und wurde dort von Bekannten abgeholt, bestätigte Anstaltsleiter Wolfgang Deuschl. Mohnhaupt war wegen ihrer maßgeblichen Beteiligung an mehreren RAF-Mordanschlägen im Terrorjahr 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied jedoch im Februar, dass die 57-Jährige nach Verbüßung der Mindesthaftdauer auf Bewährung frei kommt. Damit sind noch drei ehemalige Angehörige der Rote Armee Fraktion (RAF) weiter inhaftiert.
Ursprünglich war Dienstag (27.3.) als Mohnhaupts offizieller Entlassungstermin vorgesehen, nach dem Gesetz sind Abweichungen um bis zu zwei Tage früher oder später aber möglich. Mohnhaupt sagte unmittelbar nach ihrer Entlassung, dass sie in Ruhe gelassen werden wolle. JVA-Leiter Deuschl widersprach einem Medienbericht, wonach sie künftig in Karlsruhe leben und arbeiten wolle: "Das wäre mir neu." Der "Focus" hatte berichtet, Mohnhaupt könne in der badischen Metropole einen Job bei einem Autozulieferer-Betrieb annehmen, der dem Sohn einer Freundin gehöre. Angaben zu ihrem tatsächlichen künftigen Aufenthaltsort wollte Deuschl nicht machen.
Das Oberlandesgericht hatte entschieden, "dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung zur Bewährung verantwortet werden kann". Die Bewährungsfrist beträgt fünf Jahre. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine "fortdauernde Gefährlichkeit der Verurteilten". Dies hatten zuvor bereits die Bundesanwaltschaft und psychiatrische Gutachter festgestellt und eine Freilassung Mohnhaupts befürwortet.
Die 57-Jährige gehörte von 1977 bis zu ihrer Festnahme 1982 zur Führungsebene der RAF, zu der sie bereits 1970 gestoßen war. Mohnhaupt gilt als Rädelsführerin der Entführung und Ermordung des Arbeitgeber-Präsidenten Hanns Martin Schleyer im Herbst 1977. Sie war im gleichen Jahr auch am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und an der missglückten Entführung des Bankiers Jürgen Ponto beteiligt, auf den sie die tödlichen Schüsse abgab. Nach ihrer Festnahme wurde sie 1985 zu fünf Mal lebenslang plus 15 Jahre Freiheitsstrafe verurteilt. Von ihren 24 Haftjahren verbrachte Mohnhaupt 22 im Frauengefängnis in Aichach.
Deuschl gab zu bedenken, "dass der Weg in die Freiheit nach so langer Zeit alles andere als einfach ist". Auch der ehemalige hessische Justizminister und Anwalt des RAF-Mitglieds Jan-Carl Raspe, Rupert von Plottnitz (Grüne), prophezeite Mohnhaupt nach fast zweieinhalb Jahrzehnten Haft in der "Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen" (Montag) Schwierigkeiten: "Die Welt hat sich in dieser Zeit doch sehr geändert, auch in vielen Alltagsdingen. Ohne Freunde oder Familie geht es kaum."
Gleichzeitig sprach sich von Plottnitz gegen eine neue Debatte über den RAF-Terror aus: "Die RAF ist längst Geschichte und nicht mehr Gegenwart." Das Terrorjahr 1977 mit dem so genannten Deutschen Herbst, der von der Ermordung Schleyers und der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" geprägt war, liegt inzwischen genau 30 Jahre zurück. Am 7. April jährt sich die Ermordung von Buback, mit der die Mordserie ihren Anfang nahm.
Nach Mohnhaupts Entlassung sind mit Christian Klar (54), Eva Sybille Haule (52) und Birgit Hogefeld (50) noch drei frühere RAF-Terroristen inhaftiert. Klar hofft auf eine Begnadigung durch Bundespräsident Horst Köhler. Mit umstrittenen Äußerungen zur "Niederlage der Pläne des Kapitals" hatte er zuletzt eine kontroverse Debatte entfacht, ursprünglich für ihn vorgesehene Haftlockerungen wurden zunächst ausgesetzt.