Schreiber kann wieder hoffen Prozess wird neu aufgerollt
06.09.2011, 15:28 Uhr
Schreiber hat seine Steuerschuld immer bestritten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Der Prozess gegen den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber geht von vorne los. Der BGH verweist das Urteil an das Landgericht Augsburg zurück. Damit ist auch die Haftstrafe gegen Schreiber aufgehoben. Die Richter hatten den heute 77-Jährigen wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt. Jetzt muss geklärt werden, ob Schreiber überhaupt in Deutschland steuerpflichtig war.

Für den Bundesgerichtshof war das Augsburger Urteil nicht wasserdicht.
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Der Fall des zu einer Haftstrafe verurteilten Waffenhändlers Karlheinz Schreiber muss in wesentlichen Teilen neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwies den Fall an das Landgericht Augsburg zurück, das Schreiber im vergangenen Jahr wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt hatte.
Das Landgericht muss nun klären, ob Schreiber überhaupt in Deutschland steuerpflichtig war und ob der Vorwurf der Bestechung – wie in erster Instanz entschieden – tatsächlich verjährt ist. Schreiber besitzt neben der deutschen auch die kanadische Staatsbürgerschaft. Die Überprüfung, ob er zur Tatzeit tatsächlich vor allem in Kanada lebte, wird nach Ansicht des Senats nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen. Langwieriger könnte sich dagegen die Beweisaufnahme im Fall der Bestechung erweisen.
Die Augsburger Richter hatten den heute 77 Jahre alten Schreiber im wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe verurteilt. Die Verteidigung beantragte daraufhin Revision, unter anderem, weil die Strafe ungewöhnlich hoch ausgefallen sei. Schreiber hat laut Urteilsbegründung mit seinen Waffengeschäften zwischen 1988 und 1993 rund 64,7 Millionen Mark (33 Millionen Euro) verdient, die dafür fälligen Steuern von 7,3 Millionen Euro jedoch nicht bezahlt.
Quelle: ntv.de, dpa