Politik

Kompliziertes Regelwerk So dürfen die Deutschen Weihnachten feiern

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Wer mit wem die Weihnachtstage verbringt, muss in diesem Jahr besonders gut geplant werden. Eine feste Personenobergrenze gilt an den Feiertagen zwar nicht. Doch es sind strikte Regeln zu beachten, wer zusammenkommen darf. Auch in der Kirche gelten Einschränkungen.

Die Weihnachtstage im Zeichen der Pandemie werden zwar nicht ganz so stark eingeschränkt sein wie die Zeit im Lockdown davor und danach, aber sie werden kompliziert. So kompliziert, dass selbst Regierungschefs, die die Regeln mit beschlossen haben, sie kaum erklären können.

Konkret sollen laut dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen vom 24. bis zum 26. Dezember Treffen eines Hausstandes mit vier weiteren Personen möglich sein. Diese vier Personen müssen dabei aus dem engsten Familienkreis kommen: "Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörige."

Eine fixe Personenobergrenze gibt es damit nicht, schließlich ist die Größe des beteiligten Haushalts und die Zahl der Kinder nicht festgelegt. Am Ende könnten auch "mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren" beisammen sein, heißt es im Beschluss. Kinder unter 14 werden bei den zahlenmäßigen Beschränkungen generell nicht mitgezählt.

Gottesdienste, ohne die für viele Menschen ein Weihnachtsfest kaum vorstellbar ist, dürfen stattfinden, allerdings nur unter sehr starken Einschränkungen. Dazu gehört unter anderem ein Gesangsverbot. Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern eingehalten werden und Masken getragen werden. Bei zu hohen erwarteten Besucherzahlen ist eine Anmeldung erforderlich. In den kommenden Tagen sollen in Gesprächen mit den Religionsgemeinschaften noch genauere Regeln festgelegt werden.

Die Weihnachtsregeln sollen die Länder laut ihrem Beschluss vom Sonntag "in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen" erlassen. Änderungen und Unterschiede von Bundesland zu Bundesland sind also zu erwarten. Sachsen-Anhalt hat auch schon angekündigt, von den Feiertagslockerungen abzuweichen. Es bleibe dabei, dass sich auch Weihnachten höchstens fünf Personen treffen dürfen, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff. "Eine Lockerung sehen wir derzeit als nicht gerechtfertigt an", so der Regierungschef.

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Dort, wo sie kommen, werden die Lockerungen ausschließlich für Weihnachten in Kraft treten. Für Silvester soll bundesweit die strenge Beschränkung auf höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten gelten.

Quelle: ntv.de, mbo

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