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Gesetz über Leben und TodBundestag uneins

26.06.2008, 10:32 Uhr

Das Parlament will die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen regeln. Den Grenzbereich zwischen Leben und Tod könne man nicht gesetzlich fassen, kritisieren einige Abgeordnete. Mediziner halten die Rechtslage ohnehin für geklärt.

Die moderne Medizin bietet Patienten Chancen auf Heilung, die vor Jahrzehnten nicht zu retten gewesen wären. Aber mit dem Fortschritt wächst bei immer mehr Menschen auch die Furcht - an Maschinen angeschlossen und durch Magensonden versorgt - nicht in Würde sterben zu können. Millionen haben deshalb bereits Patientenverfügungen aufgesetzt, um vorab selbst zu bestimmen, wie sie im Fall eines Komas oder fortgeschrittener Demenz versorgt werden wollen. Allein zum Muster der "Christlichen Patientenverfügung" haben nach Angaben der Kirchen inzwischen 2,9 Millionen gegriffen.

Ethisches Feingefühl gefragt

Der Bundestag will nun erstmals über einen Gesetzentwurf zur Verbindlichkeit dieser Patientenverfügungen beraten. Der Antrag des rechtspolitischen Sprechers Joachim Stünker wird zwar von 200 Abgeordneten quer durch alle Fraktionen unterstützt. Eine Mehrheit zeichnet sich aber noch lange nicht ab. Die Meinungen gehen so auseinander, dass nicht ausgeschlossen wird, dass es am Ende gar keine gesetzliche Regelung geben wird.

Die Debatte könnte eine der Sternstunden des Parlaments werden. Es geht in der Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und dem Grundsatz der Selbstbestimmung um eine schwierige ethische Frage. Doch seit der Bundestag im vergangenen Jahr erstmals über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen debattierte, ist eine Atmosphäre des Misstrauens entstanden. Die Wortführer werfen sich gegenseitig vor, falsch über ihre Anträge der Gegner zu informieren, Fakten zu verdrehen.

Reichweitenbeschränkung

Schon über die gegenwärtige Rechtslage gehen die Meinungen auseinander. Urteile des Bundesgerichtshofs von 2003 und 2005 werden unterschiedlich ausgelegt. Stünker nimmt für sich in Anspruch, mit seinem Antrag auf der Grundlage der Rechtsprechung der obersten Zivilrichter zu stehen. Genau so sieht es auch sein Gegenspieler, der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU). Der Streit dreht sich darum, ob der Bundesgerichtshof tatsächlich eine sogenannte Reichweitenbeschränkung vorgenommen hat, also die Patientenverfügungen nicht generell anerkennen will.

Bosbach versteht - was der Wortlaut der Entscheidung auch nahelegt - das Urteil von 2003 so, dass eine Patientenverfügung über den Behandlungsabbruch nur dann wirksam ist, wenn das Grundleiden unweigerlich zum Tode führen wird, der Krankheitsverlauf irreversibel ist. Die Bundesrichter verweisen auch darauf, dass das Zivilrecht nicht weiter als das Strafrecht gehen darf. Das erlaube Hilfe beim Sterben, aber nicht Tötung auf Verlangen.

Gesetze machen Klarheit nicht klarer

Das Paradoxe an der gegenwärtigen Lage ist, dass die Ärzte der Auffassung sind, die Rechtslage sei klar. Jedenfalls sieht der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Aus seiner Sicht sind Patientenverfügungen immer wirksam. "Wir haben Klarheit - und diese wird durch ein Gesetz nicht noch klarer werden." Der Arzt müsse sich schon wegen des Behandlungsvertrags an die Anweisungen halten.

Im Kern ist das auch die Auffassung von Stünker. Wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will er die weitgehende Verbindlichkeit gesetzlich festschreiben - gerade um der "Verunsicherung in der Praxis" für die Maßgeblichkeit der Verfügungen ein Ende zu bereiten. Einen Automatismus der Verbindlichkeit sieht aber auch er nicht vor. Nach seinem Vorschlag muss ein Betreuer prüfen, ob die Verfügung noch für die jeweilige "Lebens- und Behandlungssituation" zutrifft. Bejaht er das, muss er der Verfügung aber Geltung verschaffen.

"Nichts ist überzeugender als das Leben"

Bosbach hält dagegen. Er und der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler, ein früherer Krankenpfleger, bezweifeln, ob tatsächlich die meisten Kranken die Erfüllung ihrer früheren Anordnungen noch wollen, wenn die Krankheit tatsächlich eingetreten ist. "Nichts ist überzeugender als das Leben", sagt Jurist Bosbach. Der Fraktionsvize berichtet gern von einer Rentnerin, die in einem Krankenhaus in seinem Wahlkreis für drei Tage künstlich beatmet worden sei und die dann noch zweieinhalb Jahre glücklich habe weiterleben können. Sie hatte in ihrem Koffer eine Verfügung, mit der sie eigentlich die Beatmung habe ausschließen wollen. Zum Glück für sie sei diese nicht gefunden worden.

Der CDU-Politiker und seine Gesinnungsfreunde wollen eine Reichweitenbeschränkung, wie sie das BGH-Urteil von 2003 nahelegt. Auch andere Parlamentarier wollen Stünker nicht folgen und haben eigene Vorschläge vorgelegt. Darunter auch Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne), die einer mehr oder weniger strikten Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ebenfalls skeptisch gegenübersteht. Die Stünker-Kritiker wollen versuchen, sich in den nächsten Monaten auf eine Position zu einigen.

Angesichts des Hin und Her gibt es schon einige Abgeordnete, die gar kein Gesetz mehr wollen. Der Grenzbereich zwischen Leben und Tod eigne sich nicht für eine Regelung, meinte kürzlich Unions- Fraktionsgeschäftsführer Nobert Röttgen.

Ulrich Scharlack, dpa