Alle Daten müssen gelöscht werden Verfassungsrichter ziehen den Stecker
02.03.2010, 14:03 UhrMilliarden Datensätze, 35.000 Klagen, ein Urteil: Die Vorratsdatenspeicherung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Richterspruch aus Karlsruhe ist ein Schritt in die richtige Richtung – und ein klares Signal an Brüssel, wie Datenschutz gewährleistet werden kann und muss.
Das Wichtigste vorneweg: Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nichtig, die Klagen von 35.000 Bundesbürgern sind erfolgreich. Alle Daten müssen gelöscht werden, urteilten die Verfassungsrichter um den Vorsitzenden Hans-Jürgen Papier. Dass Karlsruhe den Kritikern in vielen Punkten Recht gibt, ist exemplarisch für den Konflikt zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung – und dafür, wie die Legislative im Angesicht der Gefahr ihre Besonnenheit verliert.
Im Jahr 2004 versetzte eine Anschlagsserie auf Züge in Madrid die Europäer in Angst und Schrecken, islamistische Attentäter ließen in drei Minuten zehn Bomben explodieren. 191 Menschen kamen ums Leben. Nach dem Anschlag auf die Pan-Am-Maschine, die über dem schottischen Lockerbie abstürzte, war dies der folgenschwerste Anschlag in Europa. 15 Monate später ähnliche Bilder in London, dort starben 56 Menschen. Die beiden Ereignisse waren der doppelte Startschuss für die Vorratsdatenspeicherung.
Übers Ziel hinaus
Die Behörden der europäischen Mitgliedsländer wollten und sollten mehr Handlungsspielraum bekommen - auf Basis gesammelter Kommunikationsdaten. Die EU erließ 2006 eine Richtline, um die Strafverfolgung innerhalb Europas zu erleichtern. Wann hat wer mit wem telefoniert, E-Mails geschrieben, hat welche Internetseiten besucht? Und wichtig: Wo war die Person zu diesem Zeitpunkt? Die Geheimdienste glauben, mit daraus erstellten Bewegungs- und Kommunikationsprofilen solche Anschläge verhindern zu können.
Die deutsche Umsetzung schoss trotz Mindestdauer der Speicherung weit über das Ziel hinaus, war unpräzise, schlampig. Das war der Grund, aus dem das Gesetz schon im März 2008, drei Monate nach Inkrafttreten, vom Verfassungsgericht ausgesetzt wurde. Es ist auch der Grund, der jetzt die Karlsruher Richter im abschließenden Urteil eine "richtige Klatsche" verteilen lässt, wie Grünen-Chefin Claudia Roth jubiliert. Trotz aller Skepsis aus der CDU gegenüber dem Urteil: Dass es Sicherheit auch mit Freiheit geben kann, diese Erkenntnis hat inzwischen offenbar alle Parteien durchdrungen.
Präzision kontra Generalverdacht
Es ist bis zu einem gewissen Grad verständlich, dass erst jetzt dieser Punkt erreicht worden ist. Wenn der Staat wegen terroristischer Anschläge unter Handlungsdruck steht, wenn die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kleine Kinder fragen muss, was ein Browser ist, wenn das Internet in den Medien auf Kinderpornographie und gewalthaltige Computerspiele reduziert wird; dann ist es der einfachste Weg, den Spielraum eines Gesetzes so weit wie möglich zu fassen.
Erschreckend auf der anderen Seite, dass die Richter den Staat erneut darauf aufmerksam machen müssen, ein Grundrecht zu respektieren. In seinem Urteil drückt das Verfassungsgericht den Spielraum des Staates in der Ausgestaltung auf ein absolutes Mindestmaß herunter. Das Gericht fordert Präzision. Eine pauschale Zugriffserlaubnis auf Daten unbescholtener Bürger dürfe es für Strafverfolgungsbehörden nicht geben.
Sieg der Datenschützer
Das Urteil ist nicht nur ein Sieg der Datenschützer in und um den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und des Bundesbeauftragten Peter Schaar, unter dessen Aufsicht die Speicherung bei einem neuen Gesetz gestellt werden soll. Nein, das Gericht setzt mit der Ablehnung flächendeckender Überwachung auch ein klares Signal für Brüssel. Dort hat die neue Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt, dass die EU-Richtlinie überprüft wird. Möglicherweise verstößt sie gar gegen den Lissabon-Vertrag und das darin formulierte Grundrecht auf Datenschutz.
Noch in diesem Jahr will die Kommissarin dann entscheiden, ob überhaupt gespeichert werden darf und wie lange. Die deutsche Regierung kann abwarten, ob Brüssel die Vorlage des deutschen Verfassungsgerichts verwertet - oder den Ball zurückspielt.
Quelle: ntv.de