Wieduwilts WocheIch würde den Angriff auf Iran ja gern loben – aber darf man das überhaupt in Deutschland?
Von Hendrik Wieduwilt
Die USA und Israel haben einen Schlächter und Terrorfinanzier getötet. Der Deutsche holt dagegen die juristische Briefwaage hervor und mischt sich ein: Mit Völkerrechtsverbrechen kennen wir uns noch am besten aus!
US-Präsident Donald Trump und Israels Premier Benjamin Netanjahu haben Irans Machthaber Ali Chamenei töten lassen, dann seine Nachfolger und weite Teile der Machtbasis. Da brach viel Freude aus auf der ganzen Welt, vor allem im Iran selbst. Der Kanzler hält Belehrungen für deplatziert. Aber auf den hört wieder keiner.
Die deutschen Kommentatoren? Nehmen übel. Schenkt man ihnen Glauben, dann ist die Rechtslage sonnenklar, wie vielleicht noch nie eine Rechtslage zuvor sonnenklar war: Demnach haben Amerikaner und Israelis das Gewaltverbot verletzt, das Völkerrecht bombardiert, "eindeutig" das Völkerrecht verletzt.
Das ist interessant: Als das Mullah-Regime Demonstranten gezielt in die Köpfe schoss, war das gewissermaßen auch eindeutig völkerrechtswidrig, nämlich eine Bombardierung der Menschenrechte. Da hat man aber erstaunlich wenig gehört von den doch auffallend zahlreichen Völkerrechtsexperten.
Staatensouveränität mit Blut an den Händen
Damit man mich nicht missversteht: Man kann in den Angriffen einen Verstoß gegen das Völkerrecht erkennen. Ein Mandat des UN-Sicherheitsrats gibt es nicht und es waren auch keine iranischen Raketen gestartet. Selbstverteidigung? Ohne einen Angriff? Während Verhandlungen?
Grundsätzlich ist "dem Völkerrecht" auch Wurst, ob ein Staat als Demokratie oder Diktatur geführt wird. Geschützt werden alle Staaten gleichermaßen. Diese "Staatensouveränität" ist quasi das Gegenteil vom Berghain: Da kommt wirklich jeder rein, egal mit welchen Schuhen und egal, wie viel Blut an den Händen klebt.
Vielleicht ist der Angriff aber auch komplett legal, nämlich Selbstverteidigung. Man kann schließlich argumentieren, dass ein Angriff des Iran spätestens seit dem 7. Oktober 2023 im Gange ist: in Form von finanzierten Terrorgruppen wie Hamas, Hizbullah, Huthi.
Das Völkerrecht ist flexibler als die Kommentatoren
Denkbar ist ebenso, dass das Völkerrecht flexibler und klüger ist als manch ein Kartoffelkommentator vor dem Fernseher: Angesichts von Atom-Waffen und ballistischen Raketen ist es heute womöglich gerechtfertigt, nicht erst auf einen existenzbedrohenden Schlag zu warten, bis man einen Staat stoppt.
Diese Einmischung in fremde Angelegenheiten ist vielleicht deshalb erlaubt, weil der Iran massenweise und systematisch Menschenrechte verletzt. Völkerrechtler, die das vertreten, erinnern an das Eingreifen der Nato im Kosovo - die "humanitäre Intervention".
Rechtlich ist die Lage mindestens offen. "Das Völkerrecht" ist eben kein klares Regelwerk wie eine Lärmschutzverordnung - und man sollte es auch deshalb nicht als Megaphon missbrauchen.
Moralinsaures Geplapper
Was aber weite Teile der Öffentlichkeit tun, ist etwas anderes: billiges, moralinsaures Geplapper. Man bekommt den Eindruck, der Deutsche wolle sich, nachdem er zweimal die Welt angezündet hat, als besonders geläuterter Musterschüler hervortun.
Wegen des Überfalls auf Polen wurden doch praktisch die Vereinten Nationen gegründet. Wegen des Holocaust haben wir die Menschenwürde im Grundgesetz. Wenn eine Nation tief in der Materie steckt, dann doch wohl wir!
Wie manche Deutsche grad mit der völkerrechtlichen Briefwaage hantieren, wirkt nur so lange brav und moralisch, wie man vergisst, dass hiesige Juristen den Horror unserer Geschichte nicht verhindert haben, sondern ihn ermöglichten.
Unterm Strich ein Zeichen der Hoffnung
Für viele Menschen im Iran und in der Diaspora ist der Angriff ein Zeichen der Hoffnung, für viele Israelis ebenso. Sie sind dankbar, dass nicht die gesamte Weltgemeinschaft den Menschenrechtsverletzungen stumm zuschaut.
Wer wissen will, wie viel Dankbarkeit die UN fürs Nichtstun schon geerntet haben, dem empfehle ich einen Besuch im Genozid-Museum in Sarajevo.
(Wiederum ein Hinweis an die deutsche Strafjustiz: Sie, liebe Strafjustiz, schüchtern wiederholt Kolumnisten ein. Vor einiger Zeit Norbert Bolz und gerade haben Sie ein Strafverfahren gegen den Jan Fleischhauer eingeleitet, weil dieser die AfD-Jugend mit einer SA-Parole verspottete. Muss man erst einmal drauf kommen!
Nun will auch ich daher besonders vorsichtig sein und erlaube mir eine Klarstellung: Ich habe in diesem Text natürlich keine Freude über den Angriffskrieg kundgetan! Das ist wichtig, denn die "Billigung" eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs ist strafbar (§§ 140, 138 Strafgesetzbuch und § 13 Völkerstrafgesetzbuch)!
Das ist keine graue Theorie: Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine wurden etliche Menschen verurteilt, manchmal genügte ein "Z"-Aufkleber auf dem Kofferraum. Wenn man glaubt, der Krieg gegen den Iran sei eine völkerrechtswidrige Aggression, dann ist auch hier ein öffentliches Lob strafbar.
Daher die Bitte: Sehen Sie von Maßnahmen gegen mich ab. Und ermitteln Sie nicht gegen Tausende fröhliche Iraner auf deutschen Straßen. Das hätte irgendwie üble Mullah-Vibes und niemand sollte diese Leute retraumatisieren.)