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Baden-Württemberg74 Mal mit Hammer zugeschlagen? Angeklagter bestreitet Tat

15.06.2026, 16:15 Uhr
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(Foto: Magdalena Henkel/dpa)

Hat ein ehemaliger Mitarbeiter seinen früheren Chef in Rheinfelden brutal ermordet? Der Angeklagte bestreitet die Tat vor dem Landgericht Freiburg. Die Staatsanwaltschaft spricht von Heimtücke.

Freiburg (dpa/lsw) - Insgesamt 74 Mal soll der Angeklagte mit einem Hammer auf den Kopf seines ehemaligen Chefs eingeschlagen haben. Laut Staatsanwaltschaft war das Opfer schutz- und arglos, es habe "in keiner Weise mit so einem Angriff gerechnet". Der mutmaßliche Täter, ein 28-jähriger Afghane und früherer Kellner im Lokal des Getöteten, bestreitet vor dem Landgericht Freiburg die Tat. Weiter äußerte er sich nicht zu dem brutalen Tod des Wirts in dessen Gaststätte in Rheinfelden (Landkreis Lörrach) im vergangenen Oktober.

Nach rund acht Monaten in Untersuchungshaft steht der Angeklagte nun vor Gericht. Er war einen Tag nach dem Tod des aus Portugal stammenden Gastwirts festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Wirt heimtückisch getötet zu haben. Zwar äußerte der Angeklagte sich weder zur Sache noch zu seiner Person – ließ aber über seine Verteidigerin mitteilen, dass er offen für eine spätere Einlassung sei.

Opfer versuchte, sich zu wehren

Laut Anklage habe der 28-Jährige seinen früheren Arbeitgeber morgens in seinem Lokal aufgesucht und ihn in ein Gespräch verwickelt. Als der Wirt ihm den Rücken zugekehrt habe, soll der 28-Jährige einen Schlosserhammer aus seinem Pulli gezogen und zehnmal auf den Kopf des 50-Jährigen eingeschlagen haben.

Der Wirt habe noch versucht, die Schläge abzuwehren, sei jedoch zu Boden gegangen. Insgesamt habe der Angeklagte 74 Mal auf den Kopf des Mannes eingeschlagen. Nach der Tat habe der 28-Jährige einen Laptop und ein Samuraischwert aus einer Vitrine in der Gaststätte mitgenommen.

2019 aus Afghanistan nach Deutschland

Laut dem psychiatrischen Sachverständigen habe der Angeklagte geäußert, dass er 2019 als Asylsuchender aus Afghanistan nach Deutschland gekommen sei. Über die Jahre habe er in Deutschland verschiedene Jobs gehabt – in der Gastronomie, in der Logistik und im Einzelhandel. Nach eigenen Angaben hatte er die meisten Jobs nur wenige Monate.

Vergangenes Jahr habe er schließlich mehrere Monate in dem Lokal des Opfers als Kellner gearbeitet, ehe ihm gekündigt worden sei. Von der Kündigung habe er sich nicht gekränkt gefühlt und nach anderen Jobs gesucht. Wenn der Wirt jemand anders einstellen wolle, sei das sein Recht.

Als es um die Tat selbst ging, habe der Angeklagte dem Sachverständigen zufolge die Gespräche mit ihm abgebrochen. Der 28-Jährige habe mit ihm nicht über den Fall sprechen wollen, da er nach eigenen Angaben nichts darüber wisse. Der Angeklagte habe angegeben, keine harten Drogen zu konsumieren. Bei einer Untersuchung seien bei ihm jedoch Amphetamin und Methamphetamin nachgewiesen worden. In der Vergangenheit habe es mehrere Verfahren gegen den 28-Jährigen gegeben, die eingestellt wurden - unter anderem wegen Körperverletzung und Fahrens ohne Führerschein.

Das Verfahren vor dem Schwurgericht ist auf insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Anfang August erwartet.

Quelle: dpa

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