Baden-WürttembergEinige Betrugsopfer nach Cyberattacke auf "The Länd"-Shop

Unbekannte Hacker verschaffen sich Zugang zum "The Länd"-Shop. Die Polizei ermittelt noch. Aber klar ist: Die Betrüger konnten wohl mehreren Kunden Geld entlocken.
Stuttgart (dpa/lsw) - Dem Cyberangriff auf den Onlineshop der Landesmarke "The Länd" sind offenbar eine zweistellige Zahl an Kunden zum Opfer gefallen. Das teilte das Staatsministerium auf Nachfrage mit. Nach Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden gehe man aktuell von einer niedrigen zweistelligen Zahl geschädigter Personen aus, sagte ein Sprecher.
Dabei ging es laut Sprecher mehrheitlich um dreistellige Beträge, die den betroffenen Kundinnen und Kunden vom Konto gestohlen wurden. Allerdings heiße das nicht, dass die Opfer auf dem Verlust sitzenbleiben müssten. Bei rascher Meldung an die Bank kann es unter Umständen zurückgebucht werden.
Kunden wurden skeptisch
Insgesamt sind nach Angaben des Staatsministeriums, das den Shop betreibt, alle 184.000 Kundinnen und Kunden des Onlineshops per E-Mail über den Vorfall informiert worden. Der Cyberangriff sei durch Meldungen von Kunden entdeckt worden, die beim Bezahlprozess skeptisch geworden seien.
Die Angreifer hatten vom 27. bis 29. Dezember eine bislang unbekannte Sicherheitslücke im Shopsystem ausgenutzt. Die Täter richteten laut Staatsministerium eine gefälschte Bezahlseite ein, um Zahlungen einzuziehen. Auch Kundendaten wie Mailadressen können abgegriffen worden sein. "Eine genaue Analyse, welche Daten abgegriffen wurden, läuft noch", so der Sprecher.
Von Sticker bis Socken
Nach Bekanntwerden des Vorfalls nahm das Staatsministerium den Shop offline und stellte Strafanzeige. Über die Webseite werden Werbeartikel aller Art angeboten - etwa T-Shirts, Hoodies und Socken, aber auch saisonale Produkte wie Plätzchenausstecher-Formen sowie die beliebten Sticker mit dem Slogan: "Nett hier, aber waren Sie schon einmal in Baden-Württemberg?".
Kunden sollten Kontobewegungen beobachten
Das Ministerium hatte Kundinnen und Kunden des Shops nach Bekanntwerden des Vorfalls, Konto- und Kreditkartenabrechnungen genau zu prüfen, besonders auf Abbuchungen zugunsten der Monobank. Bei Auffälligkeiten sollten die Karten gesperrt, das eigene Kreditinstitut informiert und Strafanzeige erstattet werden.