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Baden-WürttembergGericht: FDP darf nicht am SWR-Triell teilnehmen

12.02.2026, 10:44 Uhr
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In einem Triell will der SWR vor der Landtagswahl die Kandidaten von Grünen, CDU und AfD diskutieren lassen. Die FDP wollte sich in das Format klagen - und scheiterte damit nun vor Gericht.

Stuttgart (dpa/lsw) - Der SWR muss sein geplantes Triell zur Landtagswahl mit CDU, Grünen und AfD nicht erweitern. Die Südwest-FDP wollte sich in das Format einklagen - das Verwaltungsgericht Stuttgart wies aber mehrere Anträge des Landesverbands ab. Die FDP habe keinen Anspruch auf Teilnahme am SWR-TV-Triell, teilte das Gericht mit.

Zu der Live-TV-Sondersendung, die am 24. Februar im SWR ausgestrahlt werden soll, sind die Spitzenkandidaten der absehbar stärksten landespolitischen Kräfte in Baden-Württemberg geladen: Manuel Hagel (CDU), Cem Özdemir (Grüne) und Markus Frohnmaier (AfD). Zwei Tage später sind beim SWR zu einer weiteren Sendung ("Wahlarena") Vertreter aller Parteien eingeladen, die bei der Landtagswahl am 8. März realistische Chancen auf den Einzug in den Landtag haben.

Mehrere Anträge

Die FDP hatte gegen den SWR geklagt, auch den liberalen Spitzenkandidaten Hans-Ulrich Rülke zum Triell einzuladen. Für den Fall, dass dieser Antrag erfolglos bleibt, hatte sie außerdem beantragt, den AfD-Kandidaten nicht einzuladen, die Sendung abzusagen oder das Triell früher auszustrahlen.

Das Eilverfahren blieb erfolglos: Das Vorgehen des SWR wahre den Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit, betonte das Gericht. "Danach sind die Parteien in Sendungen vor den Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen." Für die Ermittlung der Bedeutung einer Partei sei das Wahlergebnis der vorangegangenen Wahl allein nicht ausreichend. Auch aktuelle Entwicklungen wie etwa die jüngsten Ergebnisse bei Bundestagswahlen sowie Wahlumfragen seien zu berücksichtigen.

Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Die drei zum SWR-TV-Triell eingeladenen Parteien haben laut Gericht nach den jüngsten Umfragen eine reale Chance, ein Wahlergebnis von über 20 Prozent zu erzielen - und weisen damit einen derart großen Abstand zur FDP auf, "dass es offensichtlich gerechtfertigt erscheint, den Spitzenkandidaten der FDP in diesem Sendeformat nicht zu berücksichtigen".

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die FDP kann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erheben. Ob die Partei den Fall auch in einem Hauptsacheverfahren verfolgt, war zunächst unklar.

Jüngste Umfragen vor der Landtagswahl am 8. März sehen die CDU im Südwesten einige Prozentpunkte vor den Grünen, gefolgt von der AfD. Die FDP hingegen muss um den Einzug in das Parlament bangen.

Quelle: dpa

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