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Baden-WürttembergGericht: Inlandsgeheimdienst darf AfD beobachten
20.03.2025, 08:39 Uhr

Stuttgart (dpa/lsw) - Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies eine entsprechende Klage der AfD zurück. Zuvor hatte es bereits in einem Eilverfahren so entschieden.