Baden-WürttembergNach Mord-Urteil: Ludwigsburger Raser-Fall geht weiter

Nach dem Urteil wegen eines tödlichen Autorennens in Ludwigsburg gehen zwei Brüder gegen ihre Haftstrafen vor. Der Cousin akzeptiert sein Urteil – was bedeutet das für den weiteren Verlauf?
Stuttgart (dpa/lsw) - Das aufsehenerregende Mord-Urteil im Ludwigsburger Raser-Prozess beschäftigt nun den Bundesgerichtshof: Die beiden Hauptangeklagten haben Revision eingelegt, wie das Landgericht in Stuttgart mitgeteilt hat.
Etwas über ein Jahr nach einem Autorennen mit zwei jungen getöteten Frauen in Ludwigsburg war der Unfallverursacher am Dienstag vergangener Woche vom Gericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich im März 2025 mit seinem Bruder in Ludwigsburg ein Rennen geliefert - aber sein Wagen hatte das Auto der Frauen gerammt. Der ältere Bruder, der einen zweiten Wagen gefahren hatte, muss wegen versuchten Mordes für 13 Jahre in Haft.
Ihr Cousin wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Er hat sein Urteil laut Landgericht akzeptiert. Damit ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig.
Gericht: Brüder haben den Tod anderer in Kauf genommen
Mit dem Urteil war das Gericht der Staatsanwaltschaft gefolgt. Nach Überzeugung der Kammer haben die Brüder den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen. Das Schwurgericht führte die Urteile wegen Mordes und versuchten Mordes auf den bedingten Vorsatz zurück und begründete dies nach 15 Prozesstagen voller Zeugenaussagen, Gutachten, Videos und Fotos ausführlich.
Die Anwälte der Brüder hatten hingegen schon in ihren abschließenden Stellungnahmen auf "illegales Autorennen mit Todesfolge" plädiert. "Für Mord fehlen Tatplan und Motiv", sagte der Verteidiger des älteren Bruders über seinen Mandanten.
Wie geht es nun weiter?
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird die Urteile gegen die beiden Brüder lediglich auf mögliche Rechtsfehler überprüfen. Er verhandelt also nicht erneut den Sachverhalt, sondern untersucht den Weg dahin, den Verfahrensablauf und die Argumentationskette der Kammer. Dennoch: Eine Entscheidung dürfte sich über Monate hinziehen. So lange gelten die Urteile als nicht rechtskräftig.
Findet der BGH tatsächlich einen Verfahrensfehler, kann er der Revision stattgeben. Dann würde das Verfahren an das Ausgangsgericht – also das Stuttgarter Landgericht – zurückgegeben und dort neu verhandelt.
Erinnerungen an die "Ku'damm-Raser"
Der Fall weckt Erinnerungen an die sogenannten Ku’damm-Raser in Berlin. Damals sprach das dortige Landgericht ein aufsehenerregendes Urteil gegen zwei Autoraser: lebenslange Haft wegen Mordes - so eine Entscheidung gab es noch nie. Die Männer waren nachts ohne Rücksicht auf rote Ampeln mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde den Ku’damm entlanggerast. Ein 69-Jähriger, der mit seinem Jeep aus einer Seitenstraße kam, hatte keine Überlebenschance.
Das Landgericht Berlin verurteilte beide 2017 wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen. Allerdings hob der BGH das Urteil auf und verwies es zurück. Im zweiten Prozess 2019 folgten erneut lebenslange Strafen. Nun bestätigte der BGH das Mord-Urteil gegen den Unfallverursacher, er hob es jedoch für seinen Komplizen auf, da kein gemeinsamer Tötungsvorsatz nachweisbar war. Der Mann wurde wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren verurteilt - dieses Urteil wurde schließlich rechtsgültig nach einer erneuten BGH-Prüfung.