Baden-WürttembergProzess um Todes-Unfall: "Die Verletzungen waren brutal"

Mit fast 100 Stundenkilometern fährt ein Autofahrer mit seinem Auto in eine Mutter mit ihren beiden Söhnen. Vor Gericht muss nun geklärt werden: Wie kam es zu dem tragischen Unfall in Esslingen?
Esslingen (dpa/lsw) - Es ist ein Verfahren, das bei allen Beteiligten Emotionen auslöst: Der Mann, der mit seinem Auto eine Mutter und ihre beiden kleinen Söhne getötet haben soll, sitzt im Esslinger Amtsgericht zusammengesunken an seinem Tisch und muss immer wieder tief durchatmen. Die Hinterbliebenen der Opfer können ihre Tränen nicht mehr zurückhalten, als die Staatsanwältin die grausamen Details der Verletzungen vorträgt – und auch der Einsatzleiter der Polizei berichtet, wie der schwere Unfall seine Kollegen belastet hat.
Der 55 Jahre alte Fahrer des Unfallwagens muss sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht Esslingen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann Ende Oktober 2024 beim Heranfahren an eine rote Ampel in Esslingen das Gaspedal mit dem Bremspedal verwechselte und dann sein Fahrzeug mit fast 100 Kilometern pro Stunde auf den Gehweg lenkte. Dort erfasste das Fahrzeug die 39 Jahre alte Mutter und ihre beiden drei und sechs Jahre alten Söhne. Alle drei Opfer starben noch am Unfallort. Der Fahrer eines anderen Autos wurde leicht verletzt.
Verteidiger: Fahrer kann sich an Unfall nicht erinnern
Wie genau der Unfall passierte, muss auch die Gerichtsverhandlung zeigen. Der Angeklagte ließ seinen Verteidiger ausrichten, er werde sich nicht zum Unfall äußern. Sein Mandant könne sich nicht daran erinnern, was vor, während und nach dem Unfall passiert sei.
Der Mann ließ aber von seinem Verteidiger eine persönliche Erklärung verlesen. Was geschehen sei, habe auf unvorstellbare Art Leben zerstört und Familien in tiefste Trauer gestürzt, ließ der 55-Jährige über seinen Verteidiger ausrichten. Das Geschehen und dessen furchtbare Folgen tue ihm von Herzen leid. "Mir ist bewusst, dass nichts, was ich sage, den Verlust lindern kann."
Die Anklage geht davon aus, dass der Mann bereits schneller als erlaubt auf die Ampel zufuhr, als er Gaspedal und Bremse verwechselte. Zudem habe er sein Fahrzeug nach rechts auf den Gehweg gelenkt, um den an der Ampel wartenden Autos auszuweichen – und nicht nach links auf die Gegenspur, wo höchstens Sachschäden gedroht hätten, so die Staatsanwältin. Der Angeklagte hätte genügend Zeit gehabt, seine Fahrmanöver zu überdenken, die Ampel habe vor dem Aufprall bereits mindestens 30 Sekunden Rot gezeigt.
Heftige Verletzungen: Auch Beamte müssen betreut werden
Die Wucht, mit der das Fahrzeug auf die Fußfänger traf, muss gewaltig gewesen sein. Laut Anklage wurden die Opfer teils 30 Meter weit geschleudert, alle erlitten massive Verletzungen und starben noch am Unfallort. Auch für den erfahrenen Einsatzleiter kein alltäglicher Unfall: Insbesondere die Verletzungen der Kinder seien brutal gewesen, so der Beamte. "Ich bin seit 36 Jahren bei der Verkehrspolizei, aber diese Art der Verletzungen habe ich auch noch nicht gesehen." Auch seine Kolleginnen und Kollegen habe der Einsatz teils schwer belastet, alle eingesetzten Streifenbesatzungen hätten nach dem Einsatz betreut werden müssen.
Und auch das Verhalten des Unfallfahrers empfand der Polizist merkwürdig. Als er das erste Mal Kontakt zu ihm gehabt habe - es ging um die Rückgabe von beschlagnahmten Gegenständen - habe der Mann einen extrem sachlichen Eindruck gemacht und sich nicht nach den anderen Beteiligten erkundigt. Seiner Erfahrung nach komme die Frage, wie es den anderen gehe, eigentlich immer, so der Beamte. "Dass jemand gar nicht fragt, war für mich verstörend."
Urteil könnte Ende März fallen
Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und in der Stadt nahe Stuttgart eine große Anteilnahme ausgelöst. Eine Woche nach dem Unfall hatten Hunderte Trauernde an einem Trauermarsch teilgenommen. Sie zogen von einer Kirche zum Unfallort und legten dort Kerzen, Blumen und Teddybären ab.
Für das Verfahren hat das Amtsgericht Esslingen zunächst vier weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Ende März fallen. Wird der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.