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Baden-WürttembergProzessbeginn nach Schüssen auf Kioskbesitzer - Auftragstat?

08.04.2026, 11:08 Uhr
Richter-Gerd-Rackwitz-beim-Prozessauftakt-am-Landgericht-Mannheim-nach-Schuessen-auf-einen-Kioskbetreiber-in-Mannheim

In Mannheim eröffnet ein Kiosk. Am selben Tag betritt ein Mann den Laden und schießt auf den Betreiber. Die Anklage geht von einer Auftragstat aus. Doch wer sind die Hintermänner?

Mannheim (dpa/lsw) - Nach den Schüssen auf einen Kioskbetreiber in Mannheim hat der Angeklagte beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Mannheim zunächst keine Angaben zur Tat und den Hintergründen gemacht. "Es erfolgt vorerst keine Einlassung", sagte sein Anwalt Akin Hizarci. Der 27-Jährige soll laut Anklage im Auftrag von unbekannten Personen im Oktober 2025 versucht haben, den damals 39-Jährigen zu töten. Das Opfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord.

Der Mann soll laut Gericht am Abend des 4. Oktober den an diesem Tag erst neu eröffneten Kiosk betreten und dann "vollkommen überraschend" auf den Betreiber geschossen haben. Dieser sei im Brustbereich getroffen worden und zusammengesackt. Der Angeklagte habe angenommen, seine Tat vollendet zu haben, und sei geflüchtet.

Urteil für Mitte Mai erwartet

Erst mehr als eine Woche nach der Tat war der damals 26-Jährige festgenommen worden. Er sitzt laut Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft. Die Ermittlungsbehörden hatten sich in der Vergangenheit weder zu einer möglichen Beziehung zwischen Täter und Opfer geäußert, noch zum Motiv für die Tat und zu den Hintergründen.

Dem 27-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Mordes grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der versuchte Mord könne allerdings milder bestraft werden als die vollendete Tat - der Strafrahmen liege dabei zwischen 3 und 15 Jahren.

Für das Verfahren sind noch acht weitere Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil könnte Mitte Mai verkündet werden.

Quelle: dpa

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