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Bayern FC Augsburg zahlt halbe Million Euro Bußgeld nach Lohnaffäre

Zwischen 2017 und 2021 bleiben beim FCA Sozialbeiträge liegen. Wie der Verein reagierte und warum die Verfahren nun ohne Schuldfeststellung enden.

Augsburg (dpa/lby) - Nach einem jahrelangen Strafverfahren wegen unzureichender Gehaltsabrechnungen von Mitarbeitern ist das Verfahren gegen zwei Beschäftigte des FC Augsburg gegen Geldzahlungen eingestellt worden. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes Augsburg erklärte, habe ein Mitarbeiter eine Auflage von 120.000 Euro gezahlt und der andere 15.000 Euro.

Der FC Augsburg erhielt nach Gerichtsangaben zudem noch eine Geldbuße in Höhe von einer halben Million Euro. Nach Angaben des Fußball-Bundesligisten wurde das Bußgeld bereits beglichen.

Hintergrund des Verfahrens waren Vergehen bei Lohnabrechnungen im Nachwuchsleistungszentrum. Deswegen hatte es auch eine Razzia bei dem Fußballclub gegeben. Konkret ging es darum, dass zwischen Mitte 2017 und Mitte 2021 Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 170.000 Euro nicht korrekt gezahlt worden seien.

Parteien einigen sich nach Strafbefehlen auf Verfahrenseinstellung

Ursprünglich wurden deswegen von Gericht Strafbefehle für die beiden Vereinsmitarbeiter erlassen. Zudem wurde ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro gegen den Verein festgelegt. Die beiden Angeklagten und der FC Augsburg legten dagegen Einspruch ein.

Letztlich verständigten sich alle Seiten darauf, dass die Strafverfahren eingestellt werden, wenn die beschuldigten beiden Mitarbeiter die Geldauflagen begleichen. Der FC Augsburg zog zudem seinen Einspruch gegen die Geldbuße zurück.

Die Gerichtssprecherin wies darauf hin, dass dieser Verfahrensabschluss nicht mit einer Feststellung einer Schuld verbunden sei. Eine FCA-Sprecherin betonte, dass sich wesentliche Teile der ursprünglich dem Verfahren zugrunde liegenden Vorwürfe nicht bestätigt hätten.

Nach übereinstimmenden Angaben des Gerichts und des FC Augsburg wurden ausstehende Beträge vom FC Augsburg inzwischen an die Sozialversicherungsträger überwiesen.

Quelle: dpa

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