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BayernGericht kippt Bayerns Kiff-Verbot im Englischen Garten

26.11.2025, 14:09 Uhr
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(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Im Mai 2024 verbietet die bayerische Staatsregierung den Konsum von Cannabis im Englischen Garten in München. Jetzt hat ein Gericht das Vorgehen gekippt. Während die Regierung schweigt, feiern andere.

München (dpa/lby) - Schwere Schlappe für die Staatsregierung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München gekippt. Das generelle Konsumverbot in dem Park sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die VGH-Richter und gaben der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen - einer zum Genuss, der zweite aus gesundheitlichen Gründen.

Nach einer Eil-Entscheidung im Sommer war das Verbot im Nordteil des Englischen Gartens bereits aufgehoben worden. Sollte die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig werden, wäre der Konsum vorerst wieder in der kompletten Parkanlage sowie dem angrenzenden Hof- und Finanzgarten erlaubt. Zwar hat der VGH keine Revision zugelassen, dagegen kann der Freistaat Bayern aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Hanfverband feiert Urteil als Sieg gegen CSU

"Heute haben wir die CSU daran erinnert, dass Bayern in Deutschland ist. Gleiches Recht für alle", sagte Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband. Er spielte damit auf den Versuch der Staatsregierung an, über die im Bundesgesetz zum Cannabis-Konsum bereits verankerten Regelungen hinauszugehen. Dies verbietet Cannabiskonsum, wenn sich Kinder und Jugendliche in unmittelbarer Nähe aufhalten oder ein Spielplatz in Sichtweite ist. Inwieweit das Urteil auch Folgen für Cannabisverbote der Schlösserverwaltung an anderen Orten in Bayern hat, blieb zunächst offen.

Staatsregierung schweigt zu Urteil - Schlösserverwaltung wartet ab

Die Staatsregierung wollte die Entscheidung zunächst nicht bewerten. "Die konkrete Urteilsbegründung des Gerichts bleibt nun zunächst abzuwarten, wir werden diese selbstverständlich genau prüfen", teilte eine Sprecherin der bayerischen Schlösserverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. Aktuell seien keine weiteren Äußerungen möglich.

Die Entscheidung ist in jedem Fall ein herber Rückschlag für die restriktive Drogenpolitik der Staatsregierung, die die Teil-Legalisierung von Cannabis auf Bundesebene nicht verhindern konnte und darum angekündigt hatte, es Kiffern im Freistaat besonders schwer zu machen.

Unabhängig vom Urteil halte Bayern an seinem restriktiven Cannabis-Kurs fest, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach. Die Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken bleibe vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch. "Die Legalisierung muss unbedingt so schnell wie möglich rückgängig gemacht werden."

Richter bezweifelten Verbotsbegründung

Schon in der Verhandlung hatte der VGH darauf hingewiesen, dass die bayerische Schlösserverwaltung ein solches Verbot grundsätzlich erlassen dürfe. Nötig sei dafür aber "eine Gefahr oder erhebliche Belästigung für Andere". Die Richter bezweifelten damals, dass die Begründung des Freistaats ausreiche, um ein Verbot aller Arten des Cannabiskonsums im gesamten Englischen Garten zu rechtfertigen. Eine detaillierte Begründung des Urteils will das Gericht in den kommenden Wochen schriftlich nachreichen.

Über die am Finanzministerium angesiedelte Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, die für staatliche Parks wie den Englischen Garten zuständig ist, und deren Nutzungsverordnung wurde der Cannabiskonsum untersagt. Seit Mai 2024 gilt diese entsprechende Änderung der Parkanlagenverordnungen, in der es heißt, es sei untersagt, "Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten". Es gilt auch für den Hofgarten in Bayreuth.

"Die Alt-68er haben hier schon gekifft", sagte Emanuel Burghard, der einer der beiden Kläger ist, noch vor der Verhandlung. Er kann nicht nachvollziehen, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen generell verboten sein soll - auch in Bereichen weit entfernt von Spielplätzen. Der Englische Garten gilt als eine der größten innerstädtischen Parkanlagen weltweit, er ist größer als der Central Park in New York und der Hyde Park in London.

Nur fünf Verstöße gegen bisheriges Kiff-Verbot

Ungeachtet des juristischen Verfahrens scheint der Cannabiskonsum im Park auch nicht wirklich für Probleme gesorgt zu haben. Nach Angaben der Schlösserverwaltung wurden seit Einführung des Verbots gerade einmal fünf Verstöße dagegen offiziell registriert, die meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten.

Die Schlösserverwaltung hatte wie die Staatsregierung vor Gericht mit dem Gesundheits- und Jugendschutz argumentiert und befürchtete Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints. Der normale Konsum von Tabak war dagegen immer erlaubt.

Das Gericht folgte nun aber der Argumentation der Klägerseite, wonach die Staatsregierung über die ihr unterstellte Verwaltung versuche, "die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln". Der Anwalt der Kläger sprach in der Verhandlung von einer "drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie".

Quelle: dpa

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