BayernProzess gegen Wolbergs: Brisante Anmerkung erhitzt Gemüter

Am Ende eines unaufgeregten Verhandlungstages im Prozess gegen den früheren Regensburger Rathaus-Chef Wolbergs birgt ein Hinweis der Staatsanwaltschaft Zündstoff.
München (dpa/lby) - Im Parteispenden-Prozess gegen den ehemaligen Oberbürgermeister von Regensburg, Joachim Wolbergs, hat die Staatsanwaltschaft eine von der Verteidigung kürzlich angeregte Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Eine solche sei bei Korruptionsdelikten "per se nicht angezeigt", sagte der Staatsanwalt. Eine Möglichkeit wäre, dass die zu erwartende Strafe nicht ins Gewicht fällt, sagte er und fügte an: Es sei unklar, ob Wolbergs und sein Verteidiger "die Gefahr einer nicht unerheblichen Freiheitsstrafe nicht sehen wollen".
Die Intention des Verteidigers, eine Einstellung solle die Situation befrieden, sei verständlich, sagte der Staatsanwalt. Jedoch glaube er, dass dadurch weder innerer Frieden bei Wolbergs noch Friede in der Bevölkerung hergestellt werde. Vielmehr wäre eine Einstellung ein "fadenscheiniger Deal", und einen Deal habe Wolbergs bisher stets abgelehnt.
Bei einem Amtsträger sei die Schuldschwere bei Vorteilsannahme höher, weil dieser in besonderem Maße dem Gesetz verpflichtet sei. Im Falle eines Strafmaßes zwischen ein und zwei Jahren sei eine Aussetzung zur Bewährung unter besonderen Umständen möglich, führte der Staatsanwalt aus und fügte an: Er wisse nicht, wie er diese bei einem nicht geständigen, somit nicht einsichtigen und nicht reuigen Angeklagten bejahen sollte.
Vorsitzender Richter: "Das lassen wir mal sacken"
Der Vorsitzende Richter kommentierte die Ausführungen mit "Das lassen wir mal sacken." Woraufhin Wolbergs' Verteidiger anmerkte, er stehe zu seiner Anregung einer Verfahrenseinstellung und "nehme zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft in anderer Dimension denkt".
Wolbergs sah in den Ausführungen ein vorweggenommenes Plädoyer - was der Staatsanwalt deutlich zurückwies - und konstatierte: "Sie wollen eine Haftstrafe." Und weiter: Er soll also "das gestehen, was Sie glauben". Im Ausgang des ersten Verfahrens gegen ihn sieht er die Motivation der Staatsanwaltschaft: "Sie haben eine solche Klatsche bekommen, die Sie bis heute nicht vertragen haben."
Der Vorsitzende Richter bremste hier, um die Stimmung zu beruhigen. Er wolle Wolbergs ja Raum geben, versuche sich in ihn hineinzuversetzen und könne dessen Erregung verstehen, nicht aber, weshalb die Gemüter so hochkochen. "Sie haben die letzten zehn Jahre nicht erlebt", erwiderte Wolbergs.
Unter den vier geladenen Zeugen waren der frühere Landesgeschäftsführer Finanzen der Bayern-SPD sowie ein ehemaliger Mitarbeiter einer Baufirma, von der im Wahlkampf Spenden an den SPD-Ortsverband von Wolbergs gingen. Bei beiden Aussagen wurde ein Problem des Verfahrens deutlich: die lange Dauer. Manche Sachverhalte liegen zwölf oder 14 Jahre zurück, so dass immer wieder Sätze fallen, wie "Das weiß ich nicht mehr", "Das ist so lange her" und "Das kann ich nicht mehr sicher sagen".
Worum geht es in dem Prozess?
In dem Prozess geht es um den Vorwurf der Vorteilsnahme in Zusammenhang mit Parteispenden aus der Baubranche im Kommunalwahlkampf 2014. Damals kandidierte der heute 55-Jährige für das Amt des Oberbürgermeisters und wurde in einer Stichwahl gewählt.
Der Prozess vor dem Landgericht München I ist eine teilweise Neuverhandlung des zehnmonatigen Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg in den Jahren 2018/19. Damals wurde der Kommunalpolitiker wegen Vorteilsnahme verurteilt, blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen.
Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2021 in Teilen aufgehoben, als zu milde beanstandet und zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verwiesen. Das Urteil könnte im Mai fallen.