BayernSchreyer legt nach Juden-Tweet Mandat nieder
München (dpa/lby) - Nach einem Twitter-Eklat wegen der Relativierung der Judenverfolgung im Nationalsozialismus hat der Münchner Grünen-Stadtrat Bernd Schreyer sein Mandat zurückgegeben. Die Stadtratsfraktion Die Grünen - Rosa Liste teilte am Montag mit, Schreyer entschuldige sich "mit allergrößtem Bedauern" für seine Äußerung. "Ich distanziere mich ohne Wenn und Aber von dieser Aussage, deren schreckliche Bedeutung mir zu spät klar wurde. Ich bedaure das aus tiefstem Herzen. Niemals wollte ich einen Vergleich mit dem Holocaust bzw. der Shoa zum Ausdruck bringen."
Schreyer hatte am Sonntag zum Streit um das Heizungsgesetz der Bundesregierung unter Verweis auf "die Flut an Kommentaren von sogenannten "bürgerlich konservativen" und "rechtsextremen" "Meinungen"" bei Twitter geschrieben: "Obwohl es nie ein Heizungsverbot gab, ist es gelungen so gegen Grüne aufzuwiegeln, als seien sie die "neuen Juden", die "ausgemerzt" werden müssen, um Deutschland wieder alles Glück und Wohlstand zu bringen." Mehrere Medien hatten darüber berichtet.
Schreyer bedauerte seine Aussage und verwies darauf, dass er sich in seiner politischen Karriere unter anderem immer gegen Faschismus und Antisemitismus eingesetzt habe. Der 1951 in München geborene Sozialpädagoge ist ein Gründungsmitglied der Münchner Grünen und war von 1986 bis 1990 sowie seit 2020 Stadtrat.
Die Fraktionsvorsitzende der Münchner Grünen, Mona Fuchs, distanzierte sich von Schreyers Entgleisung: "Wir verurteilten jede Form der Relativierung der Shoa aufs Schärfste." Es sei daher die richtige Entscheidung, dass Schreyer Verantwortung für seinen Fehler übernehme und die Konsequenzen daraus ziehe.
Abseits der politischen Folgen könnte der Tweet für Schreyer auch noch juristische Folgen haben. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München wurden durch den dort angesiedelten Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, wegen der Äußerungen Vorermittlungen eingeleitet, wie die "Bild"-Zeitung berichtete. Konkret gehe es um die Frage, ob durch die Äußerungen ein Anfangsverdacht wegen der Verharmlosung des Holocausts gegeben sei. Dafür droht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.