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Berlin & BrandenburgAfD-Eilantrag zu Sitz im U-Ausschuss vom Gericht abgewiesen

09.03.2026, 12:42 Uhr
Die-Berliner-AfD-Fraktion-scheitert-mit-dem-Wunsch-nach-einem-Mitglied-im-Untersuchungsausschuss-am-Verfassungsgericht

Die AfD-Fraktion bleibt vorerst ohne Sitz im Untersuchungsausschuss zur umstrittenen Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus. Das Gericht sieht keine Verletzung der Verfassung.

Berlin (dpa/bb) - Die Berliner AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach einem Sitz im Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln im Antisemitismusbereich vorerst am Verfassungsgerichtshof gescheitert. Ein Eilantrag der AfD-Fraktion sei abgelehnt worden, teilte das Gericht mit. Dass die Kandidaten der AfD als Mitglied und Stellvertreter für den Ausschuss am 15. Januar vom Abgeordnetenhaus abgelehnt wurden, verletze die Rechte der Fraktion auf formale Chancengleichheit nicht.

Das Gericht stellte zwar fest, dass ein Untersuchungsausschuss grundsätzlich ein Abbild der Zusammensetzung des Parlaments sein müsse. Dieses Recht könne aber mit anderen Verfassungsgütern kollidieren. Die Mitglieder des Ausschusses würden ausdrücklich gewählt. Diese Wahl sei Ausdruck des freien Mandats der Abgeordneten, welches ebenfalls verfassungsrechtlich geschützt sei.

"Das Recht auf formale Chancengleichheit vermittelt keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Kandidaten", argumentierte das Gericht. Da die AfD stets an denselben Kandidaten festgehalten habe, stelle die wiederholte Nichtwahl keine Verletzung der Verfassung von Berlin dar.

Quelle: dpa

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