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Berlin & BrandenburgKinder vor Gericht: Hubig will die Jüngsten besser schützen

24.02.2026, 13:50 Uhr
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(Foto: Soeren Stache/dpa)

Bei einer Aussage vor Gericht gehen mitunter schon Erwachsene an ihre Grenzen. Für Kinder ist der Zeugenstand eine besonders schwere Belastung. Die Justizministerin will sie künftig besser schützen.

Potsdam (dpa/bb) - Dem Schutz von Kindern als Zeugen soll an deutschen Gerichten künftig stärker Rechnung getragen werden. Kinder erlebten häufig vor Gericht eine Situation "absoluter Hilflosigkeit" und seien "extrem eingeschüchtert", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) beim Besuch eines kindgerechten Vernehmungszimmers im Potsdamer Amtsgericht. Es gebe Untersuchungen, die zeigten, dass Vernehmungen bei Kindern zu Retraumatisierungen geführt hätten.

Kindgerechte Vernehmungszimmer immer häufiger

In Potsdam und auch in anderen Bundesländern gibt es daher seit einiger Zeit erste Versuche mit sogenannten kindgerechten Vernehmungszimmern. Dort werden die Kinder in kindgerechter Umgebung und häufig in Begleitung von einer Vertrauensperson verhört, ihre Aussagen werden aufgenommen. Die Video-Aufzeichnungen werden dann in den Hauptverhandlungen als Beweismittel gezeigt. So ist sichergestellt, dass das Kind nicht dem Beschuldigten begegnet und auch nicht der oftmals als unangenehm empfunden Vernehmungssituation vor dem Richter ausgesetzt ist.

In Brandenburg sollen nun weitere solcher kindgerechten Vernehmungszimmer an verschiedenen Gerichten entstehen. In dem Zimmer im Potsdamer Amtsgericht fand im Oktober 2024 zum ersten Mal eine Kindervernehmung statt. Seither wurde der Raum rund 30 Mal für ähnliche Fälle genutzt, wie eine Richterin des Amtsgerichtes sagte. Der nächste kindgerechte Vernehmungsraum sei in Frankfurt (Oder) geplant. Die Einrichtung soll nach Ministeriumsangaben rund 40.000 Euro kosten.

Hubig: Kinder teilweise verängstigt und eingeschüchtert

In erster Linie sehe das Kind im Gerichtssaal lauter Menschen in schwarzen Roben, die nach den "Personalien" des Kindes fragten, beschrieb Hubig. Auch mit Blick auf die Qualität der Aussage sei es wichtig, eine Umgebung zu schaffen, in der das Kind oder der Jugendliche möglichst entspannt ist. "Es ist wichtig, dass die Justiz hier ein menschliches Gesicht zeigt", betonte die Ministerin. Zeugen dürften nicht zu einem "Objekt werden".

Zu ihrer Zeit als Straf- und Zivilrichterin am Landgericht in Ingolstadt um die Jahrtausendwende sei der schonende Umgang mit jungen Zeugen noch kein großes Thema gewesen, berichtete sie. Die unter Juristen damals gängige Meinung sei gewesen: "Man braucht den Zeugen vor Gericht." Natürlich müsse die Frage der Schuld des Angeklagten im Fokus stehen, dabei dürfe aber nicht das Opfer aus dem Blick geraten.

Wandel beim Umgang mit jungen Zeugen sichtbar

Der Blick auf die Opfer habe sich seither im Justizwesen etwas gewandelt, sagte Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD), der Hubig zu dem Besuch im Amtsgericht eingeladen hatte. "Wir nehmen ihre Bedürfnisse ernst." Er sehe auch bei vielen leitenden Justizbeamten, dass ihnen dieses Thema eine "Herzensangelegenheit" sei. Auch Hubig betont, dass sie der Schutz der Opfer und speziell der Kinder "schon immer sehr beschäftigt" habe. Die Kinder seien Menschen, "denen etwas passiert ist", erläuterte die Ministerin. Das sei "immer schamhaft". Ein Gerichtsprozess müsse auch diesem Aspekt gerecht werden.

Der kindgerechte Vernehmungsraum ist mit mehreren Kameras ausgestattet. Eine Deckenkamera ermöglicht es, etwa Zeichnungen, die das Kind anfertigt, aufzunehmen. In der Regel sind noch ein paar Kuscheltiere verteilt, aber es soll bewusst kein Spielzimmer sein. Zu viel Spielzeug könne ablenken, sagte eine der bei dem Besuch der Ministerin anwesenden Ermittlungsrichterinnen. "Wir sind immer noch in einer Vernehmungssituation." Die meisten Zeugen hätten ihr geschildert, dass die Vernehmung in dem Zimmer weniger schlimm als erwartet gewesen sei.

Da die Vernehmung während des Ermittlungsverfahrens stattfindet, müssen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Fragen vorher per E-Mail einreichen. Die Ermittlungsrichterin stellt die entsprechenden Fragen dann dem Zeugen. Das Video gelangt als Beweismittel auch zu dem Angeklagten.

Maßnahmen gehen Kinderschutzbund nicht weit genug

Für den Kinderschutzbund sind die kindgerechten Vernehmungszimmer ein "wichtiger erster Schritt". Eine Sprecherin des Vereins sagte: "Kindern und Jugendlichen den Auftritt im Gerichtssaal zu ersparen und eine weniger formelle Umgebung zu schaffen, kann sie deutlich entlasten." Entscheidend sei jedoch nicht nur der Raum.

Notwendig seien auch "gut geschulte Richterinnen und Richter sowie alle weiteren Verfahrensbeteiligten, die wissen, wie Kinder Belastungssituationen erleben und wie Befragungen sensibel und zugleich sachgerecht geführt werden", führte die Sprecherin aus. Bei den Gerichten hapere es noch an einer "guten interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Unterstützungssystemen wie Krankenhäusern und Jugendhilfe, damit Kinder und Jugendliche in diesen schwierigen Lebenslagen Unterstützung und Hilfe erfahren". Die Sprecherin meinte: "Aktuell ist all das bundesweit noch deutlich ausbaufähig."

Quelle: dpa

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