Berlin & BrandenburgBrandenburgs Landtagspräsidentin sieht AfD-Verbot skeptisch

Ein AfD-Verbotsverfahren ist umstritten. Die Brandenburger SPD unterstützt die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens. Landtagspräsidentin Liedtke zeigt sich kritisch bei dem Thema.
Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hat sich skeptisch zu einem AfD-Verbotsverfahren geäußert. "Es gibt einen Beschluss der Landes-SPD, zu prüfen, ob solch ein Verfahren Sinn macht. Ich persönlich finde, dass es ein ganz hohes Gut ist, dass man sich politisch frei entscheiden kann, in welche Richtung man tendiert, welche Werte man verkörpern möchte", sagte die SPD-Politikerin dem "Tagesspiegel". "Und dem kann man durch ein Verbot nicht entgegentreten."
Die Landtagspräsidentin setzt auf "gesunden Menschenverstand". "Man wird es prüfen müssen, und dann wird sich herausstellen, ob es Gründe für ein Verbot gibt", sagte Liedtke. "Unabhängig von der juristischen Seite baue ich immer darauf, dass die Menschen mit gesundem Menschenverstand urteilen und wir kein Verbot brauchen." Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein, die Partei hatte dagegen geklagt.
Woidke sieht langen und steinigen Weg
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt beim Bundesverfassungsgericht. Ein Antrag ist umstritten. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach sich im vergangenen Jahr für ein AfD-Verbotsverfahren aus, wenn Gerichte die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem bestätigen - das sei aber ein langer und steiniger Weg.
SPD-Landtagsfraktionschef Björn Lüttmann sieht in einem neuen Gutachten von acht Autorinnen und Autoren für die Gesellschaft für Freiheitsrechte eine weitere Bestätigung für einen möglichen AfD-Verbotsantrag. Die Verfasser sehen gute Erfolgschancen für ein Verbot der Partei vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie begründen dies vor allem mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Garantie der Menschenwürde.