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Berlin & Brandenburg Cannabis: Berlin will strengere Grenzwerte für Autofahrer

Seit der Legalisierung von Cannabis und Marihuana gibt es neue Vorschriften. 3,5 Nanogramm THC sind am Steuer erlaubt – zu viel, finden manche. Die Berliner Verkehrsverwaltung meldet sich zu Wort.

Berlin (dpa/bb) - Am Joint ziehen und dann ans Steuer setzen? Bis zu einem gewissen Grenzwert ist es in Deutschland erlaubt, Cannabis zu rauchen und trotzdem Auto zu fahren. Das Land Berlin sieht die bisherigen Grenzwerte allerdings kritisch, wie eine Sprecherin der Berliner Verkehrsverwaltung auf Anfrage mitteilte. 

"Insofern unterstützt das Land Berlin die vom Bund für diesen Herbst angekündigte Evaluierung zu strengeren Regeln und damit veränderter und deutlich niedrigerer Grenzwerte", sagte die Sprecherin. 

Bundesratsinitiative aus Brandenburg

Angestoßen wurde das Thema in Brandenburg. Die brandenburgische Landesregierung will mit einer Bundesratsinitiative erreichen, dass der derzeit gültige THC-Grenzwert überprüft und die Auswirkungen des Mischkonsums von Cannabis mit Alkohol untersuchen werden. THC (Tetrahydrocannabinol) ist die wichtigste psychoaktive Substanz der Hanfpflanze (Cannabis). Es ist der Wirkstoff, der für die berauschende Wirkung von Cannabis verantwortlich ist.

Nach der begrenzten Cannabis-Freigabe wurden die Bestimmungen für Autofahrer angepasst. Für THC gibt es einen gesetzlichen Grenzwert ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

Bußgeld und Fahrverbot

Es gilt: Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen. Werden Personen mehrfach erwischt, kann der Führerschein für eine längere Zeit abgenommen werden. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt wie beim Alkohol eine Null-Toleranz-Regelung für Cannabis.

Cannabis war zum 1. April 2024 teilweise legalisiert worden. Die Bundesregierung plant eine ergebnisoffene Evaluierung in diesem Herbst.

Quelle: dpa

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