Berlin & BrandenburgGericht: Görlitzer Park bleibt zunächst nachts geöffnet

Seit März wird der Görlitzer Park nachts geschlossen. Ein Bündnis will das nicht akzeptieren und klagt dagegen. Eine erste Entscheidung der Richter hat Folgen.
Berlin (dpa/bb) - Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss zunächst nachts wieder geöffnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren. Ein Gerichtssprecher bestätigte eine entsprechende Mitteilung der klagenden Initiative "Görli zaunfrei".
Diese wehrte sich damit im Eilverfahren erfolgreich gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung, mit der der Senat die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts ist das nicht, die erfolgt später im Hauptverfahren.
Die Initiative schrieb im Internet: "Wir haben vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Heute Abend Party im Görli, 20 Uhr in der Kuhle!" Aus ihrer Sicht ist die Senatsverwaltung für Verkehr und Umwelt nicht zu so einem Eingriff berechtigt. Zudem greife der Senat unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein, argumentieren sie. Konkret klagen fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses "Görli zaunfrei".
Beschwerde bei OVG möglich
Im Eilverfahren kamen die Richter zu der Einschätzung, dass die Klage Erfolg haben könnte. Darum soll die Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung nicht gelten, bis die Kammer den Fall im Hauptsacheverfahren gründlich geprüft hat. Gegen diese Entscheidung kann die Senatsverwaltung Beschwerde einlegen bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg.
Der Görlitzer Park wird nach jahrelangen Debatten seit Anfang März jeden Abend um 22.00 Uhr abgeschlossen. Eine Ausnahme gab es zum 1. Mai. Für die Schließung wurden 16 Eingangstore errichtet. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den ausgeuferten Drogenhandel und weitere Kriminalität einzudämmen. Nach dem Sommer sollen die Auswirkungen in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden.
Anwohner berichten von negativen Folgen
Die Kläger zogen Mitte März gegen die entsprechende Allgemeinverfügung vom Februar vor Gericht. Ihnen geht es dabei nach Angaben von Rechtsanwalt David Werdermann um vier Punkte: Erstens sei der Senat nicht zuständig für die Grünanlage des Bezirks. Zweitens lägen für die Definition der Polizei für den Park als sogenannter kriminalitätsbelasteter Ort keine konkreten Zahlen vor. Zudem betreffe der Eingriff durch die nächtliche Schließung nicht nur Kriminelle, sondern alle Anwohner. Und viertens sei die Maßnahme wirkungslos, weil sich die Kriminalität verlagern werde.
Nach Schilderungen von Anwohnern sei diese Verlagerung seit der Schließung des Parks bereits zu beobachten, heißt es in der Klageschrift. Wohnungslose übernachteten in benachbarten Mehrfamilienhäusern, Drogenabhängige konsumierten in Treppenhäusern.
Bezirk gegen nächtliche Schließung
Auch der zuständige Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist gegen die Schließung des Parks und geht ebenfalls gegen das Eingreifen des Senats juristisch vor. Im Eilverfahren wehrte er sich jedoch erfolglos gegen die Maßnahmen. Im Hauptsacheverfahren hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.
Im Eilverfahren hatten die Richter 2024 "kein Abwehrrecht" des Bezirks gegen den Eingriff und die Entscheidung des Senats gesehen. Er sei keine eigenständige Gemeinde, sondern nehme Aufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr, hieß es.