Berlin & BrandenburgLandesregierung beschließt Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Brandenburg erleichtert Wolfs-Abschüsse. Das hat das Kabinett beschlossen. Wie das genau in der Praxis aussehen soll, ist noch in der Diskussion - auch auf Bundesebene.
Potsdam (dpa/bb) - Nach Jahre langen Diskussionen hat die Landesregierung die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht beschlossen. Damit soll es unbürokratischer möglich sein, Problemwölfe, die durch Weidetier-Risse Schaden anrichten, zu schießen. Die Neuregelungen sollen gemeinsam mit der Wolfsverordnung im ersten Quartal 2026 in Kraft gesetzt werden, wie es in einer Mitteilung aus der Staatskanzlei hieß.
Der Wolf unterliegt zwar einer ganzjährigen Schonzeit, darf also nicht ohne weiteres gejagt werden. Allerdings gibt es Sonderregelungen für eine Entnahme von Wölfen.
Nach einem Beschluss der Bundesregierung vor wenigen Tagen soll künftig dies gelten: Wenn sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet - also die Chancen für langfristigen Fortbestand in einem Gebiet gut stehen - können die Länder auch die Kontrolle der Bestände über die Jagd ermöglichen. Geplant ist laut Bundeskabinett eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober.
Ministerin: Herden Schutz soll besser werden
Agrarministerin Hanka Mittelstädt (SPD) sagte laut Mitteilung: "Ziel der Gesetzesänderung ist es, die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf zu stärken und die Grundlage für einen effektiveren Herdenschutz für Weidetierhalter zu schaffen, wo Herdenschutz durch Zäune und Hunde nicht möglich ist oder nicht ausreicht."
Der Landesjagdverband fordert seit langem, die Zahl der Wölfe solle in Brandenburg wegen Weidetier-Rissen spürbar verringert werden. Artenschützer lehnen eine Aufnahme ins Jagdrecht ab, ebenso der frühere Landwirtschaftsminister Axel Vogel von den Grünen.
Eine Quotenjagd, wonach eine festgelegte Zahl von Wölfen jährlich geschossen werden soll, wird es in Brandenburg nach dem Willen der Agrarministerin nicht geben. Nun soll ein sogenannter Managementplan weiter entwickelt werden, der Maßnahmen im Umgang mit dem Wolf regelt.