Berlin & BrandenburgMesserangriff aus Mordlust: 19-Jähriger kommt in Psychiatrie

Eine 20-Jährige und ihre Mutter werden auf der Straße unvermittelt angegriffen und schwer verletzt. Sie wurden laut Urteil Zufallsopfer eines Täters, der eine verstörende Faszination entwickelt hatte.
Berlin (dpa/bb) - Eine Abiturientin erlitt bei einem Messerangriff etwa 70 Stich- und Schnittverletzungen, auch ihre Mutter wurde verletzt. Knapp neun Monate später hat das Landgericht Berlin die unbefristete Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 19-Jährige, der aus Mordlust gehandelt habe, sei ohne Behandlung gefährlich für die Allgemeinheit, sagte die Vorsitzende Richterin. Er habe im Vorfeld der Tat Tötungsfantasien entwickelt.
Der Angeklagte habe am 1. Juni 2025 gegen 2.30 Uhr in Berlin-Friedrichsfelde unvermittelt auf eine 20-jährige Passantin eingestochen haben, hieß es weiter im Urteil. Dutzende Verletzungen habe die Frau erlitten. Als ihre Mutter ihr zu Hilfe kam, habe der damals 18-Jährige die 52-Jährige ebenfalls in Tötungsabsicht angegriffen und erheblich verletzt. Das Gericht sah den Vorwurf des zweifachen versuchten Mordes als erwiesen an.
Opfer waren Zufallsopfer
Die beiden Frauen waren laut Anklage Zufallsopfer. Der Deutsche, der zuletzt in einer Unterkunft für Obdachlose lebte, soll "im Laufe des Jahres 2025 eine Faszination dahingehend entwickelt, wahllos Menschen zu verletzen und zu töten". Wer seine Opfer waren, sei für ihn unerheblich gewesen. "Unter der Dauerbeschallung von Horrorfilmen driftete er in seine Parallelwelt ab", hieß es im Urteil. Der 19-Jährige habe wegen verschiedener psychischer Störungen im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit gehandelt.
Zwei Polizeibeamte, die gerade nicht im Dienst waren, wurden durch Hilferufe aufmerksam und eilten zum Ort des Geschehens. Der Angreifer floh. Die Frauen mussten stationär behandelt werden - die Tochter in einer mehrstündigen Notoperation. Die Frauen seien bis heute in Behandlung.
Nach einer Öffentlichkeitsfahndung wurde der mutmaßliche Täter zwei Tage nach dem Messerangriff gefasst und vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von acht Jahren sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine Unterbringung ohne weitere Haftstrafe aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.