Berlin & BrandenburgMissbrauch im Maßregelvollzug: Sexualstraftäter im Verdacht

Im Maßregelvollzug steht ein vorbestrafter Sexualstraftäter im Verdacht, ein Kind schwer missbraucht zu haben. Das Gesundheitsministerium lässt nun die gesetzlichen Regeln und Besuchsordnungen prüfen.
Potsdam (dpa/bb) - Im Fall des mutmaßlichen schweren Missbrauchs eines Kindes im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel ist der Beschuldigte ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Er sei wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern im Maßregelvollzug untergebracht, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam mit. Zunächst berichteten die "Potsdamer Neuesten Nachrichten" (PNN).
Das Landgericht Potsdam hatte den Mann im Mai 2008 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Untergebrachten im Maßregelvollzug wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Die Behörden halten sich unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen und Persönlichkeitsrechte mit Angaben zu dem Fall bedeckt.
Besuchsregeln untersuchen
Das Gesundheitsministerium lässt nun ein Gutachten erstellen. Dabei sollen unverzüglich die gesetzlichen Regelungen, die Hausordnungen sowie die Besuchsregelungen untersucht werden, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte. "Wir prüfen, ob diese Regelungen noch der aktuellen Situation entsprechen und ob sie mit der geltenden Gesetzeslage übereinstimmen."
Das Ministerium wolle mögliche Gesetzeslücken schließen und die Initiative ergreifen, falls der Bund dafür zuständig sei, hieß es weiter. Die gesetzliche Grundlage für den Maßregelvollzug ist das brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz. Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) berichtete in der Fraktionssitzung der SPD im Landtag über Konsequenzen des Missbrauchsvorwurfs.
Kündigung für Leitung ausgesprochen
Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerdens des Falls am 3. November den beiden ärztlichen Leitungen der Klinik fristlos gekündigt. Auf die Frage, welche Hilfe das Land dem mutmaßlichen Opfer zukommen lasse, verwies das Gesundheitsministerium zunächst auf allgemeine im Internet veröffentliche Hilfen für Opfer von Straftaten in Brandenburg.
Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur vermindert schuldfähig sind. Die Menschen sollen in der forensischen Psychiatrie behandelt und die Öffentlichkeit vor ihnen geschützt werden.
Im Land Brandenburg gibt es zwei solcher Einrichtungen. Am Standort Brandenburg/Havel können laut Ministerium 131 Patienten untergebracht werden.