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Berlin & BrandenburgProzess: Ex-Staatsanwalt und Ärztin weisen Vorwürfe zurück

12.01.2026, 15:24 Uhr
Ein-ehemaliger-Staatsanwalt-steht-vor-Gericht-Mitangeklagt-im-Prozess-wegen-Verdachts-auf-Steuerhinterziehung-und-weiterer-Vorwuerfe-ist-seine-damalige-Partnerin
(Foto: Taylan Gökalp/dpa)

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Beamten aus den eigenen Reihen. Jahre später stehen er und seine Ex-Partnerin vor Gericht. Nun könnte es zu einem schnellen Ende der Verfahren kommen.

Berlin (dpa/bb) - Ein ehemaliger Berliner Staatsanwalt und eine Fachärztin für plastische und ästhetische Chirurgie haben vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen sie erhobene Vorwürfe zurückgewiesen. Es habe keine Steuerhinterziehung und damit auch keine Beihilfe dazu gegeben, erklärten die Angeklagten. Es sei auch nicht zu einer Verletzung von Dienstgeheimnissen gekommen. Der 65-jährige Jurist sagte, die Vorwürfe gegen ihn und seine frühere Lebensgefährtin seien konstruiert worden.

Der Medizinerin wird unter anderem vorgeworfen, von 2018 bis 2020 insgesamt Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von 126.783 Euro hinterzogen zu haben. Laut Anklage soll von ihr erbrachte ärztliche Leistungen in bar abgerechnet haben, damit diese Zahlungen nicht verbucht und damit dem zuständigen Finanzamt nicht zur Kenntnis gelangten. Bareinnahmen habe sie ihrem damaligen Partner zur Aufbewahrung gegeben.

Unbefugt Daten abgefragt?

Der inzwischen pensionierte Staatsanwalt soll die Gelder an verschiedenen Stellen in seiner Wohnung versteckt und teilweise für eigene Zwecke verwendet haben. Die abgezwackten Bargeldbeträge soll er anschließend angeblich von seinem Konto auf ein privates Konto der Ärztin überwiesen haben – um den Geldfluss angeblich zu legalisieren, so die Anklage.

Außerdem wird ihm vorgeworfen, unbefugt Daten aus dem internen Speicherungssystem der Staatsanwaltschaft Berlin abgerufen und zum Teil an die Ärztin weitergegeben zu haben. Dabei habe es sich vorwiegend um Daten von Patientinnen und Patienten gehandelt, die die Ärztin für die Einziehung von Forderungen benötigt habe.

Einstellung der Verfahren scheint möglich

Der 65-Jährige sagte weiter, er habe nie abgefragte Daten an die Mitangeklagte gegeben. Zu Überweisungen erklärte er, sie hätten sich gegenseitig Auslagen für den gemeinsamen Haushalt erstattet. Die Medizinerin schilderte, in ihrer Praxis sei anfangs eine Krankenschwester für das Kaufmännische zuständig gewesen. "Alle Einnahmen wurden im Computer erfasst", so die Ärztin. Erst später habe sie erfahren, dass durch einen Fehler wohl nicht alle Zahlen an das Steuerbüro übermittelt wurden. Alle Zahlungen an das Finanzamt seien inzwischen erfolgt.

Zu Prozessbeginn ging es auch um die Frage, ob die Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt werden könnten. Im Fall der Ärztin wird darüber voraussichtlich am zweiten Verhandlungstag am 19. Januar entschieden.

Quelle: dpa

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