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Berlin & BrandenburgTödlicher Baum-Sturz auf Auto: Freispruch für Förster

22.03.2022, 15:06 Uhr
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(Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild)

Der Baum fällt unerwartet um und begräbt ein vorbeifahrendes Auto unter sich. Eine Frau stirbt. Auf der Suche nach den Hintergründen kommt es zum Prozess gegen den Revierförster. Nun ist das Urteil gesprochen.

Berlin (dpa/bb) - Nach dem tödlichen Sturz eines Baums auf ein Auto im Berliner Grunewald ist der zuständige Revierförster vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Dem 42-Jährigen sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass er bei einer Baumkontrolle im Februar 2019 seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, begründete Richterin Angelika Peck am Dienstag ihre Entscheidung am Amtsgericht Tiergarten. Das Urteil nach dem aufwendigem Prozess ist noch nicht rechtskräftig.

Ein etwa 100-jähriger Spitzahorn war am 28. Oktober 2019 - bei ruhigem Wetter - auf ein Auto gestürzt, in dem eine 40-Jährige und ihr Ehemann saßen. Die Frau erlag wenig später ihren schweren Kopfverletzungen. Der 48 Jahre alte Witwer war im Prozess Nebenkläger. Sein Anwalt hatte eine Verurteilung des Försters beantragt. Nun erwägen sie Rechtsmittel einzulegen.

Die Ermittlungen gegen den Förster waren ursprünglich von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Dagegen waren die Angehörigen des Opfers mit einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft vorgegangen. Schließlich wurde dem 42-Jährigen in der Anklage vorgeworfen, er habe die Umsturzgefahr des Baumes verkannt und nötige Sicherungsmaßnahmen unterlassen. In der Folge sei es zu dem tragischen Unfall an der Königsallee im Grunewald gekommen.

Diesen Vorwurf hatte das Amtsgericht zu prüfen. Dafür wählte Richterin Peck zum Auftakt des Prozesses Anfang Februar einen ungewöhnlichen Schritt: Der erste Prozesstag fand unter freiem Himmel unweit der Unfallstelle statt. "Ich habe versucht zu verstehen, was er hätte sehen können und müssen", so die Richterin bei der Urteilsbegründung. Dabei wandte sie sich auch an den Witwer: "Es war ein tragisches Unglück." Sie könne verstehen, dass er herausfinden wolle, warum seine Frau sterben musste.

In dem Gerichtsverfahren waren zwei Gutachter hinzugezogen worden. Sie kamen bei der Frage, ob die Gefahr durch den Spitzahorn vorher erkennbar war, teils zu unterschiedlichen Bewertungen. Unstreitig war: Der Baum war seit Jahren vom Pilz Hallimasch befallen und schadhaft. Ob dies allerdings bei der Kontrolle im Februar 2019 zu erkennen war und Maßnahmen hätte nach sich ziehen müssen, war letztlich nicht zu klären. Zumal der angeklagte Förster erst ab 2019 für das Revier zuständig war und den Bestand noch nicht länger kannte.

Quelle: dpa

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