Regionalnachrichten

Hamburg & Schleswig-HolsteinMehr als elf Jahre für Gewalttat in Mohrkirch

26.02.2026, 15:55 Uhr
Der-39-Jaehrige-soll-auf-den-damals-43-Jaehrigen-eingestochen-und-dessen-Tod-zumindest-billigend-in-Kauf-genommen-haben
(Foto: Birgitta von Gyldenfeldt/dpa)

Haftstrafe für einen 39-Jährigen: Nach einem Messerangriff und Brandstiftung in Mohrkirch sieht das Gericht eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit.

Flensburg/Mohrkirch (dpa/lno) - Neun Monate nach einer Gewalttat in Mohrkirch (Kreis Schleswig-Flensburg) hat das Landgericht Flensburg einen 39-Jährigen zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Ansicht der 1. Großen Strafkammer ist der Mann des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und schwerer Brandstiftung schuldig, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Das Urteil fiel demnach bereits am Mittwoch.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte am 24. Mai vergangenen Jahres mehrfach auf einen damals 43-jährigen Freund eingestochen und dessen Haus angezündet. Der Auslöser war demnach die Weigerung des Opfers, ihn für den Kauf von Alkohol zum Supermarkt zu fahren.

Vermindert schuldfähig

Wegen der deutlichen Alkoholisierung des Angeklagten ging das Gericht von erheblich verminderter Steuerungs- und Schuldfähigkeit aus. Den Angaben zufolge war der Angeklagte mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,8 bis 3 Promille außerhalb des Hauses von der Polizei angetroffen worden.

Der Mann hatte zudem Benzodiazepine eingenommen. Das sind Medikamente, die als Beruhigungs-, Schlaf- und Angstlösemittel eingesetzt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess 13 Jahre und sechs Monate gefordert. Die Verteidigung stellte hinsichtlich des Strafmaßes keinen konkreten Antrag, plädierte aber auf eine Verurteilung lediglich wegen Vollrausches. Der Verurteilte muss dem Opfer auch 8.500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Angriff mit Steakmesser

Der Angeklagte und der Nebenkläger sollen sich langjährig freundschaftlich und teilweise auch partnerschaftlich verbunden gewesen sein. Laut Anklage war der damals 38-Jährige in bereits alkoholisiertem Zustand bei dem heute 44-Jährigen in Mohrkirch erschienen und hatte dort weiter Whisky getrunken.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers soll er von dem 44-Jährigen gefordert haben, weiteren Alkohol zu kaufen. Dem sei der Mann aber nicht nachgekommen. Der Angeklagte habe dann ein Steakmesser aus der Küche geholt - und mit den Worten "Ich bring dich um" auf sein Opfer eingestochen.

Feuer vor Badezimmer gelegt

Dem Opfer gelang es nur teilweise, die Messerstiche abzuwehren. Der Mann wurde nach Gerichtsangaben erheblich am linken Arm und der Schulter sowie oberflächlich an Kopf und Hals verletzt. Außerdem erlitt er tiefe Schnittverletzungen an den Händen.

Der Verletzte flüchtete dann ins Badezimmer. Weil es dem 39-Jährigen nicht gelang, dort einzudringen, soll er eine brennbare Flüssigkeit vor der Tür vergossen und angezündet haben. Sein Opfer konnte fliehen, das Haus brannte nieder.

Als Zeuge berichtete der Angegriffene von Panik und Todesangst: "Wir haben uns eigentlich gut verstanden", sagte er am ersten Prozesstag im November. Sie hätten sich seit mehr als 20 Jahren gekannt und seien auch befreundet gewesen.

Nach dem Angriff habe er aus dem abschließbaren Badezimmer mit seiner Smartwatch den Notruf kontaktiert. "Und dann war da auf einmal dieses Feuer." Durch ein kleines Fenster habe er sich retten können.

Sicherungsverwahrung?

In ihrem Urteil hat die Kammer auch eine Sicherungsverwahrung vorbehalten, wegen fehlender Voraussetzungen aber nicht angeordnet. Aktuell sei der Mann für die Allgemeinheit gefährlich. Die Vorstrafen reichten aber noch nicht aus, um Sicherungsverwahrung bereits jetzt anzuordnen, hieß es.

Durch den Vorbehalt wird der Verurteilte während der Haftzeit erneut psychiatrisch begutachtet - mit der Frage, ob er auch zum Zeitpunkt seiner Haftentlassung noch für die Allgemeinheit gefährlich ist. Während der Haftzeit sollen ihm therapeutische Angebote unterbreitet werden.

Quelle: dpa

Regionales