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Hamburg & Schleswig-HolsteinIsraels Flagge am Rathaus als Zeichen gegen Antisemitismus

20.05.2026, 14:30 Uhr
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(Foto: Marcus Brandt/dpa)

Eine bei einer Demo vor dem Rathaus verbrannte israelisch Flagge sorgt für Empörung. Wie Hamburgs Politik auf den antisemitischen Vorfall reagiert und warum das Rathaus jetzt Flagge zeigt.

Hamburg (dpa/lno) - Mit dem Hissen der israelischen Flagge am Rathaus will die Hamburgische Bürgerschaft ein Zeichen gegen Antisemitismus setzen. Hintergrund ist ein Vorfall vom vergangenen Wochenende, bei dem während einer propalästinensischen Demonstration auf dem Rathausmarkt eine israelische Flagge verbrannt worden war, wie Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit zu Beginn der Parlamentssitzung sagte. "Dieses abstoßende Bild darf nicht unwidersprochen bleiben."

Sie verwies darauf, dass die Fahne zu Füßen des Denkmals Heinrich Heines verbrannt wurde, das an die Bücherverbrennung durch die Nationalsozialisten erinnern soll. "Zuerst wurden Bücher verbrannt, später Menschen", mahnte sie.

Veit: Hamburg gegen jede Form von Antisemitismus

Erst vor zwei Wochen habe die Bürgerschaft in einer Gedenkstunde an die Schrecken und Verbrechen der Shoah erinnert. "Umso entschiedener treten wir solch einer unerträglichen Symbolik gemeinsam entgegen", sagte Veit. "Hamburg setzt sich jeder Form von Antisemitismus entgegen!"

Die Flagge sollte noch am Nachmittag am Rathaus gehisst werden. Zuletzt hatte sie dort zum zweiten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel im Oktober vergangenen Jahres geweht.

Staatsschutz ermittelt nach Flaggenverbrennung

Nach dem Vorfall am Sonnabendnachmittag hatte die Polizei Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen. Dabei gehe es um den Vorwurf der Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten sowie Sachbeschädigung, sagte ein Sprecher.

CDU-Fraktionschef Dennis Thering hatte sich am Dienstag in einem Brief an Veit gewandt und um das Hissen der israelischen Flagge gebeten, um "ein unzweifelhaftes Statement der Hamburgischen Bürgerschaft gegen Antisemitismus öffentlichkeitswirksam zu verkünden", wie es in einem der dpa vorliegenden Schreiben heißt.

Quelle: dpa

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