HessenStreit um AfD-Einstufung: Gericht weist Beweisanträge zurück

Vor dem Verwaltungsgericht legt die AfD Hessen mehr als 280 Beweisanträge vor, will rund 50 Zeugen befragen. Doch sie scheitert mit dem Ansinnen. Warum die Richterin die Anträge ablehnt.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Im juristischen Streit um die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in der Hauptverhandlung zahlreiche Beweisanträge der Partei zurückgewiesen. Die AfD Hessen hatte mehr als 280 Anträge gestellt und wollte mehr als 50 Zeugen befragen. Dabei sollte es etwa um die Fragen gehen, ob V-Leute in die Partei eingeschleust wurden, ob politisch Einfluss auf die Einstufung genommen oder ob die Prozessstrategie ausgespäht wurde.
Der AfD-Anwalt rügte die Ablehnung der Beweisanträge und sah das Recht der Klägerin unter anderem auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt. Es bestehe keine "Waffengleichheit", sagte er. Die Vorsitzende Richterin Sirin Bänsch argumentierte bei mehreren Beweisanträgen, ihr Inhalt sei für das Verfahren irrelevant. Vorwürfen seien "ins Blaue hinein" gemacht worden.
AfD Hessen wehrt sich gegen Einstufung als Verdachtsfall
In der Verhandlung des Hauptsacheverfahrens vor dem Wiesbadener Verwaltungsgericht geht es um zwei Klagen der Partei. Eine davon richtet sich gegen die Einstufung durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Mit der zweiten Klage wehrt sich die AfD unter anderem dagegen, dass das LfV die Entscheidung zur Einstufung öffentlich mitgeteilt hatte.
Das Landesamt hatte den hessischen AfD-Landesverband 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. In einer Eilentscheidung im November 2023 hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden geurteilt, dass dies rechtmäßig ist und die Partei beobachtet werden darf. Diese Entscheidung im Eilverfahren war im September 2025 vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigt worden.
Verwaltungsgerichtshof: Es gibt Anhaltspunkte für den Verdacht
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) argumentiert, es bestehe beim AfD-Landesverband der Verdacht einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung. Der Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe.
Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz habe in Abwägung mit der Meinungsfreiheit unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete, hatte der Verwaltungsgerichtshof erklärt. Es gebe außerdem hinreichende Aussagen, die sich "gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch "Fremde" richteten".
AfD Hessen wehrt sich gegen Einstufung
Die AfD Hessen bewertet nach eigenen Angaben ihre Einstufung als Verdachtsfall als rechtswidrig. Der Co-Vorsitzende der AfD Hessen, Robert Lambrou, hatte am Rande der Hauptverhandlung am Montag gesagt, die AfD sei eine "bürgerlich, konservative, freiheitliche" Partei.
Ob am Mittwoch noch eine Entscheidung verkündet wird, blieb zunächst offen.