Hamburg & Schleswig-HolsteinKastrationspflicht für Freigängerkatzen kommt landesweit

Ab Juli gilt: Wer seine Katze rauslässt, muss sie kastrieren und registrieren. Die entsprechende Katzenschutzverordnung wurde nun von der Landesregierung des nördlichsten Bundeslandes beschlossen.
Kiel (dpa/lno) - Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Schleswig-Holstein müssen künftig ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, wenn sie ihnen freien Auslauf gewähren. Die entsprechende Verordnung zum Schutz freilebender Katzen hat die schwarz-grüne Landesregierung beschlossen, wie das Landwirtschaftsministerium in Kiel mitteilte. Die Katzenschutzverordnung gilt ab dem ersten Juli.
Sie soll die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen eindämmen, den Tierschutz stärken und die Kommunen bei Katzenschutzmaßnahmen unterstützen. Bisher hatten nur einzelne Kommunen eigene Verordnungen erlassen. "Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", betonte Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU). "Erstmals schaffen wir einheitliche Regelungen für ganz Schleswig-Holstein."
Damit werde der Tierschutz gestärkt und eine verantwortungsvolle Katzenhaltung gefördert. Wohnungskatzen, die das Haus nicht verlassen, bleiben den Angaben nach von der neuen Regelung ausgenommen. Für bereits freilaufende Katzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung.
Tierschutzbund sieht historischen Erfolg
Künftig könne das Ordnungsamt aufgegriffene Freigängerkatzen vorübergehend in Obhut nehmen, um die Halterin oder den Halter zu ermitteln. Ist eine Katze nach Angaben des Ministeriums nicht gekennzeichnet, registriert und die zuständige Person innerhalb von fünf Tagen nicht zu erreichen, kann die zuständige Behörde die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Katze veranlassen. Die Kosten dafür trage die Halterin oder der Halter.
"Für die Tierschutzvereine in Schleswig-Holstein ist dies ein historischer Erfolg", sagte Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes. "Wir sind optimistisch, dass die Verordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen zusammen mit den landesweiten Kastrationsaktionen für Straßenkatzen ihre Wirkung entfalten wird". Diese Maßnahmen könnten nicht nur das Leid unzähliger Straßenkatzen verringern, sondern auch die Tierheime entlasten.