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Hamburg & Schleswig-HolsteinMehr Verstöße gegen Schulpflicht rund um Ferienzeiten

26.02.2026, 13:35 Uhr
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Wenn es keine Beurlaubung gibt, müssen Schülerinnen und Schüler am Unterricht teilnehmen. Das regelt die Schulpflicht. Die zuständige Behörde registriert häufiger Verstöße.

Hamburg (dpa/lno) - Hamburger Eltern nehmen ihre Kinder zunehmend ohne Beurlaubung - also verbotenerweise - aus der Schule, wenn Ferien anstehen. Die Schulbehörde zählte in diesem Zusammenhang vergangenes Jahr 328 Verstöße gegen die Schulpflicht. In diesen Fällen seien Bußgeldverfahren eingeleitet worden, teilte ein Behördensprecher mit. Zunächst hatte das "Hamburger Abendblatt" berichtet.

2024 zählte die Schulbehörde noch 303 Fälle von verbotenen Ferienverlängerungen. Im Jahr davor waren es 225. "Die Problematik hat also zugenommen", bilanzierte die Behörde.

Schülerinnen und Schüler können mit einer Beurlaubung von der Schulpflicht befreit werden, wenn es einen wichtigen Grund gibt oder der Unterricht anderweitig gewährleistet ist. Das regelt das Hamburgische Schulgesetz.

Bußgeld für ein Kind beträgt 250 Euro

Wenn Eltern die Schulpflicht ohne Beurlaubung ignorieren, müssen sie meist ein Gespräch mit der Schulleitung führen, wie die Schulbehörde mitteilte. Wenn es wiederholt zu Verstößen kommt, wird über die Behörde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Für ein Kind beträgt das Bußgeld 250 Euro, bei Geschwistern werden 350 Euro fällig.

Die Schulbehörde teilte weiter mit, dass sie keine Kontrollen an Flughäfen und Bahnhöfen veranlasse. Die Anwesenheit der Schüler werde von den Lehrern in den Schulen kontrolliert.

Quelle: dpa

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