Hamburg & Schleswig-HolsteinRechnungshof: Senat bei Haushaltsführung kein Musterschüler

Der Rechnungshof schaut dem Senat und der Verwaltung bei den Ausgaben öffentlicher Gelder auf die Finger. Auch in diesem Jahr bleibt der Jahresbericht nicht ohne eine ganze Liste von Kritikpunkten.
Hamburg (dpa/lno) - Der Hamburger Rechnungshof hat in der Haushalts- und Wirtschaftsführung des rot-grünen Senats erneut zahlreiche Mängel festgestellt. "Ermächtigungsüberschreitungen in Millionenhöhe, unzureichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Großprojekten und eine mangelhafte Steuerung im IT-Bereich sind wiederkehrende Kritikpunkte des Rechnungshofs", sagte dessen Präsident Manfred Jäger bei der Vorlage des Jahresberichts.
Für den Jahres- und Konzernabschluss des Jahres 2024 habe es deshalb erneut nur ein eingeschränktes Testat gegeben. Verglichen mit einem Schulzeugnis sei der Senat in puncto Haushaltsführung sicher kein Musterschüler, sagte er. "Aber wir haben auch niemanden, bei dem die Versetzung unbedingt gefährdet wäre."
Senat gibt mehr Geld aus als von Bürgerschaft bewilligt
Mehrfach habe der Senat Geld ausgegeben oder sei höhere Verpflichtungen eingegangen, als zuvor von der Bürgerschaft bewilligt worden sei. "Das Budgetbewilligungsrecht der Bürgerschaft ist ein zentrales Element der demokratischen Kontrolle über die Finanzen der Stadt", sagte Jäger.
Erfreulich sei, dass für 2024 keine gravierenden Verstöße festgestellt worden seien. Dennoch habe es Ermächtigungsüberschreitungen mit einem Gesamtvolumen von über fünf Millionen Euro gegeben. "Besonders auffällig sind zwei Überschreitungen mit zusammen über drei Millionen Euro, die nach unserer Einschätzung durch ein funktionierendes Budgetcontrolling hätten verhindert werden können", sagte Jäger.
Die Zahl der temporären Ermächtigungsüberschreitungen sei im Vergleich zum Vorjahr sogar von 121 auf 152 gestiegen. "Temporär bedeutet, dass unterjährig erst mal Geld ausgegeben wurde, obwohl der Topf leer war und erst anschließend die Bürgerschaft die Verstärkung der Planansätze gebeten wurde."
Als Beispiel nannte er den Bereich Ausländerangelegenheiten, in dem die Ermächtigung bereits um 35 Millionen Euro überschritten worden sei, bevor der Senat die Bürgerschaft um Nachbewilligung gebeten habe.
Rechnungshof fordert Begrenzung der globalen Minderkosten
Kritik äußerte der Rechnungshof erneut auch an den sogenannten globalen Minderkosten, mit denen den Behörden pauschale Einsparziele vorgegeben werden, die zu großen Teilen jedoch nicht erwirtschaftet worden seien.
So hätten Schul- und Sozialbehörde zunächst 140 Millionen Euro aus zentralen Verstärkungstöpfen erhalten, die anschließend als globale Minderkosten wieder abgeführt worden seien. "Das ist aus finanzpolitischer Sicht nicht sinnvoll und zeigt, wie problematisch der Ansatz hoher Minderkosten ist", sagte Jäger. Er forderte eine Begrenzung auf maximal zwei Prozent.
"Heiße Kartoffel" Kaimauer-Sanierung und unnötige Rolltreppe
Missbilligt wurde vom Rechnungshof, dass auch nach Jahren immer noch nicht geklärt sei, "welche Behörde das vom Sondervermögen Stadt und Hafen übertragen Infrastrukturvermögen, insbesondere die Kaimauern, zu bilanzieren hat", sagte Jäger. "Wir befürchten, dass hier die finanziellen Risiken wie eine heiße Kartoffel zwischen den Behörden hin- und hergeschoben werden."
Zugleich betonte er, "dass der Rechnungshof das Wort "Missbilligung" sehr selten in den Mund nimmt".
Eine fehlende Kosten-Nutzen-Analyse wurde demnach beim Bau des neuen 24 Millionen Euro teuren Oberhafentunnels festgestellt. Moniert wurde insbesondere, dass neben einer festen Treppe und einem Aufzug auch eine nicht erforderliche Rolltreppe für rund 930.000 Euro gebaut worden sei, die darüber hinaus auch jährliche Kosten von rund 110.000 Euro verursachen dürfte.
Anstieg der Sozialausgaben besorgniserregend
Besorgniserregend nannte der Rechnungshof den starken Anstieg der Sozialausgaben. "Die Verwaltung muss intensiver prüfen, ob die eingesetzten Mittel tatsächlich wirtschaftlich und zielgerichtet verwendet werden", mahnte er.
So seien die Vereinbarungen mit Leistungserbringern über Hilfen für Menschen mit Behinderungen von der Sozialbehörde nicht ausreichend geprüft und die Vergütungssätze dennoch über Jahre erhöht worden. "Nur in 4 von 354 Fällen, also nur in rund 1,4 Prozent der Fälle, fanden nachträglich Kontrollen mit dem Ziel statt, ob die Leistungen wirtschaftlich und qualitativ erbracht wurden", sagte Jäger. In zwei Fällen dieser vier Fälle sei unwirtschaftliches Verhalten festgestellt worden.
Aus Sicht des Rechnungshofs sei das ein unhaltbarer Zustand, zumal die Kosten für die öffentlich-rechtliche Unterbringung wohnungsloser Menschen auf über eine halbe Million Euro jährlich gestiegen seien. Hier habe die Sozialbehörde auch Kosten übernommen, die in den Bereich der Innenbehörde fielen, sagte Jäger. "Das verstößt gegen das Haushaltsrecht."
CDU-Opposition: Senat muss Mängel abstellen
Der Rechnungshofbericht zeige, dass der rot-grüne Senat "zentrale finanzpolitische Problemfelder nicht in den Griff" bekomme, sagte der Haushaltsexperte der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Thilo Kleibauer. "Wer Milliarden an Steuergeldern verwaltet, muss Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Haushaltsdisziplin gewährleisten."
Der rot-grüne Senat sei gefordert, "endlich aus den wiederholten Hinweisen des Rechnungshofs Konsequenzen zu ziehen und Projektsteuerung, Controlling und interne Kontrollen strukturell deutlich zu verbessern", sagte Kleibauer.
Ähnlich äußerte sich der Bund der Steuerzahler: "Wenn sich zentrale Kritikpunkte Jahr für Jahr wiederholen, ist das kein Verwaltungsdetail mehr, sondern eine Frage politischer Führung", sagte der Hamburger Landesvorsitzende Sascha Mummenhoff.