Hamburg & Schleswig-HolsteinWo Böller und Raketen in Schleswig-Holstein verboten sind

Auf Sylt und St. Peter-Ording ist Feuerwerk an Silvester komplett untersagt. Doch auch an weiteren Orten in Schleswig-Holstein gibt es Einschränkungen.
Kiel/Nordfriesland/Flensburg (dpa/lno) - Der Jahreswechsel naht – viele wollen es an Silvester krachen lassen. Doch in Schleswig-Holstein gibt es Orte, an denen das Böllern und Zünden von Raketen verboten oder eingeschränkt ist.
So ist auf Sylt und in der Gemeinde St. Peter-Ording Feuerwerk laut Kreis Nordfriesland komplett untersagt. Auf der Insel gilt generell ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Auf Amrum und Föhr sind hingegen nur bestimmte Feuerwerkskörper verboten. Grundlage dafür ist eine Allgemeinverfügung nach dem bundesrechtlichen Sprengstoffrecht, wie das Amt Föhr-Amrum mitteilte. Wie in den Vorjahren gilt an Silvester und Neujahr ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, zu denen auch Raketen gehören.
Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude verboten. Auf den Halligen gilt ein Mindestabstand von 300 Metern zum Warftfuß.
Verbotszonen in den Städten
In den Städten Kiel und Flensburg bestehen Böllerverbotszonen an den im Bundesgesetz benannten Orten, teilte ein Stadtsprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. "Demnach ist gemäß § 23 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten." Die Orte sind demnach über die Stadtgebiete verteilt.
Auch in Lübeck gilt die Sprengstoffverordnung. "Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen ist ein Abstand von 200 Metern zugrunde zu legen, ansonsten gilt ein Abstand von 25 bis 30 Metern", teilt die Stadt auf ihrer Homepage mit. Auf einer Karte ist dort markiert, in welchen Bereichen der Lübecker Innenstadt das Abbrennen nicht erlaubt ist. In Neumünster sind nach Angaben des Stadtsprechers keine Böllerverbote vorgesehen.
Regelungen in Händen von Ordnungsbehörden
Der Kreis Segeberg hat keine Allgemeinverfügung für Böllerverbotszonen erlassen, da es dafür keine rechtliche Grundlage im Landesrecht gibt, erklärte eine Kreissprecherin. Die örtlichen Ordnungsbehörden können jedoch nach dem Sprengstoffrecht Verbote für besonders gefährdete Orte aussprechen – etwa in der Nähe von Reetdachhäusern, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Auch in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön liegt die Entscheidung über Feuerwerksverbotszonen oder andere Einschränkungen – über das Sprengstoffgesetz hinaus – bei den Ordnungsämtern der Städte und Ämter.
Im Kreis Herzogtum Lauenburg gibt es laut Kreissprecher zu Silvester keine besonderen Verbotszonen. Es gelten die allgemeinen Regeln: Feuerwerk ist unter anderem in der Nähe von Krankenhäusern, Naturschutzgebieten und Kirchen verboten.