Hessen Die "Tote vom Niddapark": Verteidigung fordert Freispruch
11.03.2020, 15:29 Uhr
(Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild)
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Mordprozess um die "Tote vom Niddapark" hat die Verteidigung einen Freispruch für den angeklagten Lokalbesitzer gefordert. Vor dem Landgericht Frankfurt sagte der Rechtsanwalt, sein Mandant habe seine Geschäftspartnerin nicht - wie angeklagt - im Mai 2018 erstochen und die Leiche dann auf einer Wiese im Niddapark liegengelassen. "Herr M. verband mit ihr eine besondere Freundschaft. Er machte sich große Sorgen um sie", so der Verteidiger. Deshalb habe er sich nachts auf die Suche nach der Frau gemacht, als sie von einer Verabredung mit einem Unbekannten in dem Park nicht zurückgekommen sei. Auf der Grünfläche habe er schließlich die Leiche gefunden. (AZ 3690 Js 225352/18)
Der angeklagte 52 Jahre alten Geschäftsmann sagte zum Abschluss erneut, er habe mit dem Tod der Frau nichts zu tun. Nach gut einem halben Jahr Verhandlungsdauer will die Schwurgerichtskammer am Montag (10.00 Uhr) das Urteil verkünden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten bereits in ihren Schlussvorträgen in der vergangenen Woche in dem Angeklagten den Mörder gesehen und eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Daneben plädierten die Anklagevertreterinnen auch auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die eine Haftentlassung von Mordverurteilten nach bereits 15 Jahren ausschließt.