HessenEilantrag bremst Wolfsjagd im Lahn-Dill-Kreis aus

Im Lahn-Dill-Kreis dürfen zwei junge Wölfe zunächst nicht getötet werden. Das Verwaltungsgericht Kassel schiebt die Abschusspläne vorerst auf.
Kassel/Wiesbaden/Greifenstein (dpa/lhe) - Die zwei zum Abschuss freigegebenen jungen Wölfe in Hessen dürfen vorerst nicht getötet werden. Dem Verwaltungsgericht Kassel liegen ein Eilantrag und eine Klage bezüglich der entsprechenden Allgemeinverfügung vor, die das Regierungspräsidium Kassel als obere Jagdbehörde für das Bundesland jüngst erlassen hatte.
"Die 2. Kammer hat mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vorläufig bis zu einer abschließenden Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag angeordnet wird", teilte das Gericht auf Anfrage der dpa mit. Bis zu einer (endgültigen) Entscheidung über den Eilantrag dürfe derzeit nicht von der Abschussgenehmigung Gebrauch gemacht werden.
Drei Rudel im Lahn-Dill-Kreis etabliert
In der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel wird in der Jagdzeit vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Oktober 2026 der Abschuss von vier juvenilen Wölfen im Lahn-Dill-Kreis freigegeben. Sie sieht den Abschuss ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis vor, wo es bei Greifenstein eines von insgesamt drei in Hessen etablierten Wolfsrudeln gibt.
Da im bisherigen Monitoringjahr 2026/2027 jedoch bereits zwei Wölfe im Territorium des Greifensteiner Rudels tot aufgefunden und diese angerechnet würden, reduziere sich die Zahl der zum Abschuss freigegebenen Jungwölfe auf zwei Tiere, hatte das RP erläutert. Die Naturschutzinitiative (NI) hatte nach eigenen Angaben beim Verwaltungsgericht Kassel Eilantrag und Klage gegen den Abschuss eingereicht.
Land gibt bis zu 40 Prozent der Jungtiere zum Abschuss frei
Kurz zuvor hatte das hessische Landwirtschaftsministerium seinen Plan zum Umgang mit Wölfen veröffentlicht. Demnach dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land in einer Jagdzeit zum Abschuss freigegeben werden. Umweltschützer hatten empört reagiert.
Der Wolf war im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet - wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.