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HessenEx-Wilke-Chef weist alle Vorwürfe im Wurst-Skandal zurück

08.07.2026, 14:53 Uhr
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Im Prozess um keimbelastete Wurstwaren weist der Ex-Geschäftsführer der Firma Wilke jede Schuld von sich. Er habe nie Hinweise auf eine Gefahrenlage bekommen.

Kassel (dpa/lhe) - Im Prozess um den sogenannten Wilke-Wurst-Skandal hat der ehemalige Geschäftsführer des Betriebs am zweiten Verhandlungstag sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Der 57-Jährige sowie seine 55-jährige damalige Stellvertreterin und der 58 Jahre alte einstige Produktionsleiter der Firma stehen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in elf Fällen sowie fahrlässiger Körperverletzung in sieben Fällen vor dem Landgericht Kassel.

Die drei werden beschuldigt, dafür verantwortlich zu sein, dass mit Listerien verseuchte Fleisch- und Wurstwaren der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren über Jahre in den Handel gekommen sind. Der Betrieb im nordhessischen Twistetal im Landkreis Waldeck-Frankenberg war im Oktober 2019 geschlossen worden, nachdem in seiner Wurst Listerien-Keime nachgewiesen worden waren.

Ex-Chef weist Schuld von sich

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sie hätten von 2015 bis 2019 "unter katastrophalen hygienischen Bedingungen" keimbelastete Wurst produzieren lassen. Dabei sei ihnen klar gewesen, dass die Lebensmittel gesundheitsschädlich gewesen seien. Sie hätten es dennoch unterlassen, die Behörden zu informieren und die Waren zurückzurufen. Sie hätten Gesundheitsschäden billigend in Kauf genommen.

Während seine Mitangeklagten sich auch am zweiten Prozesstag nicht zu den Vorwürfen äußerten, wies der ehemalige Geschäftsführer diese gänzlich zurück. Sein Verteidiger verlas eine entsprechende Erklärung seines Mandanten, der selbst zu belastet und aufgeregt sei.

Darin betonte der 57-Jährige, seine Verbindung zur Firma Wilke gehe weit über ein wirtschaftliches Interesse hinaus. Das Unternehmen sei sein Lebenswerk gewesen, das er persönlich geprägt habe. Für ihn habe immer allerhöchste Priorität gehabt, dass alle gesetzlichen Vorgaben in dem Betrieb von ihm eingehalten wurden, um die Sicherheit von Verbrauchern und Produkten zu gewährleisten.

"Keine Hinweise aus Gefahrenlage gehabt"

Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in dem Betrieb seien zwischen ihm, seiner Stellvertreterin und dem Produktionsleiter klar geregelt gewesen, sagte der 57-Jährige. Als Geschäftsführer habe er natürlich die Gesamtverantwortung getragen. Seine zentrale Aufgabe sei die strategische Verantwortung des Unternehmens gewesen. Die Steuerung der täglichen Produktionshygiene und Kontrollprozesse sei deshalb bewusst an die genannten Fach- und Führungsebenen delegiert gewesen, sagte er.

Er habe regelmäßig Berichte und Auswertungen aus den jeweiligen Verantwortungsbereichen erhalten. "Hinweise auf konkrete Gefahrenlagen, erhebliche Pflichtverstöße oder ein strukturelles Versagen der eingerichteten Systeme lagen mir zu keinem Zeitpunkt vor", ließ der Angeklagte verlesen.

Zuvor hatte der Verteidiger der Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage zum Prozessauftakt eine Vorverurteilung seines Mandanten vorgeworfen. Die Verteidigung halte die Anklage in jeder Hinsicht für unbegründet.

Für elf Todesfälle durch Listerien verantwortlich?

Laut der Anklage sollen 37 Menschen nach dem Verzehr der mit Keimen verunreinigten Produkte des Betriebs eine Listeriose entwickelt haben. Bei elf von ihnen – Personen im Alter von 47 und 86 Jahren aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Berlin und dem Saarland – soll die Infektion zumindest mitursächlich für deren Tod gewesen sein.

Die Keime können bei geschwächtem Immunsystem lebensgefährlich sein. Viele der Gestorbenen hatten sich zuvor in Pflegeeinrichtungen oder Kliniken aufgehalten, die von Wilke beliefert wurden. Sieben weitere Menschen sollen erhebliche Krankheitssymptome entwickelt haben.

Experte: Hohe Übereinstimmung zwischen Bakterien

Eine zentrale Frage in dem Verfahren ist, ob die Listerien aus den Waren der Firma Wilke tatsächlich die Todesfälle zumindest mitverursacht haben. Sie soll mit Hilfe von Sachverständigen geklärt werden.

Ein Epidemiologe des Robert-Koch-Instituts berichtete am zweiten Prozesstag von einer hohen Übereinstimmung zwischen den bei den Patienten und in den Produkten der Firma gefundenen Listerien. Die Bakterien seien so divers wie menschliche Fingerabdrücke, erklärte er. Die bei den Patienten gefundenen Listerien seien untereinander nicht unterscheidbar. Sie seien zudem nicht unterscheidbar von den im Kontext der Firma Wilke gefundenen Bakterien.

Mehr als ein Dutzend weitere Verhandlungstage sind in dem Verfahren vor der zweiten großen Wirtschaftsstrafkammer des Kasseler Landgerichts geplant. Mitte August könnte demnach ein Urteil fallen.

Quelle: dpa

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