HessenGerichtsmedizin: Toter Biber in Kassel nicht erschossen

Die Polizei ermittelte wegen des Verdachts auf Tötung eines Bibers. Nun kommt ein Gutachten zu dem Ergebnis: Das Tier hatte wohl eine Vorerkrankung und verletzte sich selbst.
Kassel (dpa/lhe) - Ein toter Biber, der von Spaziergängern in Kassel mit massiven Verletzungen gefunden worden war, ist nicht erschossen worden. Zu diesem Ergebnis ist ein gerichtsmedizinisches Gutachten gekommen, wie die Polizei bestätigte. Vielmehr vermuten die Mediziner, dass das Weibchen an einer Vorerkrankung gelitten und sich die Verletzungen wohl selbst zugefügt hat. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk zu dem Thema berichtet.
"Hinweise, dass dem bereits vorerkrankten Tier die Verletzung von außen zugefügt wurden, liegen nicht vor", erklärte eine Sprecherin der Polizei. Inzwischen sei nicht auszuschließen, dass sich der Biber die Verletzungen im Bauchbereich selbst zugezogen haben könnte.
Ermittlungen an Staatsanwaltschaft übergeben
Passanten hatten das etwa 80 Zentimeter lange Tier Mitte April mit schweren Bauchverletzungen in der Kasseler Fuldaaue gefunden. Die Polizei hatte nicht ausschließen können, dass der Biber mutwillig getötet worden war, und hatte Ermittlungen wegen des Verdachts der Straftat gegen das Bundesnaturschutzgesetz und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen.
Der Tierkörper wurde in ein Labor gebracht, um die genaue Todesursache zu untersuchen. Das Ermittlungsverfahren sei mit dem Untersuchungsergebnis nun an die Staatsanwaltschaft Kassel abgegeben worden, erklärte die Sprecherin der Polizei.