HessenGutachten stützt Hanaus Klage gegen Zensus-Ergebnisse

Ein Gutachten wirft dem Zensus 2022 erhebliche Mängel vor. Hanau sieht sich bestärkt, gegen die amtlich festgestellte Einwohnerzahl und drohende Millionenverluste zu klagen.
Hanau (dpa/lhe) - Im Streit um die Einwohnerzahlen der Kommunen in Hessen wirft ein Gutachten dem Zensus 2022 methodische Mängel und fehlende Transparenz vor. Bei der von 279 Städten und Gemeinden beauftragten Untersuchung seien erhebliche methodische und dokumentarische Defizite bei Konzeption und Durchführung des Zensus festgestellt worden, teilte die Stadt Hanau mit.
Die Stadt sieht sich dadurch in ihrer rechtlichen Bewertung bestärkt und treibt ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weiter voran. "Die statistische Reduzierung unserer Einwohnerzahl akzeptieren wir nicht", erklärte Hanaus Bürgermeister Maximilian Bieri laut Mitteilung. "Das nun vorliegende Gutachten bestärkt uns darin, unsere Einwände auch juristisch weiter zu verfolgen."
Zahlreiche Kommunen wehren sich gegen Zensus-Ergebnisse
Konkret beklagt die Stadt, dass das Statistische Landesamt im Rahmen des Zensus 2022 eine deutlich geringere Einwohnerzahl für Hanau festgestellt habe, als sie das städtische Melderegister ausweise. Das hat für die Kommune vor allem finanzielle Auswirkungen, denn die Finanzzuweisungen des Landes hängen zum Teil an der amtlich festgestellten Einwohnerzahl.
Hanau fürchtet deshalb einen Verlust von knapp zehn Millionen Euro jährlich. Deswegen zieht die Stadt gegen das Land Hessen vor Gericht.
Zentraler Kritikpunkt ist die mangelnde Nachvollziehbarkeit und unzureichende Dokumentation der Berechnungsgrundlagen, wie die Kommune erklärte. Weder die methodischen Details noch die verwendeten Hochrechnungsmodelle seien transparent offengelegt worden. Diese Defizite bestätige auch das nun vorliegende Gutachten. Aus Sicht der Stadt sei dies rechtlich bedeutsam, "da Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar begründet sein müssen, insbesondere, wenn sie erhebliche finanzielle Auswirkungen haben", hieß es.
Zensus-Dokumentation laut Gutachten unvollständig
Die Dokumentation des Zensus ist nach Auffassung der Gutachter, zu denen unter anderem Rainer Schnell von der City University London gehört, gravierend unvollständig, wie die Stadt erläuterte. Sie lege weder Berechnungsprogramme noch Zwischenschritte oder sogenannte Paradaten offen. Paradaten sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Daten, die während der Befragung quasi nebenbei entstehen, also ohne Zutun der Befragten. Die Ergebnisse seien dadurch nicht unabhängig überprüfbar oder reproduzierbar, erklärte die Stadt.
"Das Gutachten bestätigt, was wir seit Monaten kritisieren: Die Herleitung der amtlichen Einwohnerzahl ist für Kommunen nicht nachvollziehbar", erläuterte Bieri. "Wenn eine Entscheidung jährlich wiederkehrende Einnahmeausfälle in Millionenhöhe bei Landeszuweisungen auslösen kann, muss sie transparent, prüfbar und sauber begründet sein." Das etwa 100 Seiten starke Gutachten werde unter anderem Grundlage der Klage-Begründung sein, kündigte er an.
"Es geht hier nicht um ein statistisches Detail oder belanglose Erbsenzählerei", betonte Bieri. "Es geht um die Grundlage unserer Arbeit für die Stadt und um Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Folgen. Darum gehen wir konsequent den Rechtsweg."
Weitere hessische Kommunen haben Klage eingereicht
Damit steht Hanau nicht alleine. Zahlreiche weitere hessische Kommunen haben Klage wegen ihrer Ansicht nach zu niedrig festgelegten amtlichen Einwohnerzahlen eingereicht, darunter etwa Kassel, Fulda, Gießen, Marburg und Langen. Das Landesamt verteidigt seine Methodik als wissenschaftlich fundiert und verfassungsgerichtlich bestätigt.