Hessen Hessen ändert Regel für "Freischuss" bei Jura-Studierenden
04.02.2021, 19:49 Uhr
Wiesbaden (dpa/lhe) - Auch das laufende Wintersemester wird Jura-Studierenden in Hessen nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet. Wer sein Studium besonders schnell absolviert, bekommt einen Extraversuch für sein Erstes Staatsexamen. Bereits das Sommersemester 2020 war für den Freischuss nicht gezählt worden.
Im November 2020 hatte das hessische Landesjustiz-Prüfungsamt zunächst entschieden, das Wintersemester 2020/2021 auf den Freischuss anzurechnen. "Grund hierfür waren die Einschätzungen der Dekane", berichtete Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am Donnerstag. Inzwischen hätten sie aber zahlreiche Rückmeldungen der Studierenden erreicht, "die noch immer von Wettbewerbsnachteilen und schlechten Studienbedingungen berichten." Das zeige, "dass die Dekane das Justizprüfungsamt nicht vollständig informiert haben".
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