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HessenHessen landet bei Kinderrechten im bundesweiten Schlussfeld

11.12.2025, 10:01 Uhr
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Hessen gehört beim Thema Kinderrechte laut einer neuen Studie bundesweit zu den Schlusslichtern. Wo das Land besonders viel Nachholbedarf hat – und welche Stärken es dennoch zeigt.

Berlin/Kassel (dpa/lhe) - Bei Kinderrechten gibt es in Hessen noch erheblichen Nachholbedarf. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerks. Laut dem am Donnerstag vorgestellten "Kinderrechte-Index 2025" liegt das Bundesland wie schon beim ersten Kinderrechte-Index bundesweit in der Gruppe mit den meisten Entwicklungsbedarfen.

Der Report soll zeigen, wie weit die Bundesländer mit der Umsetzung der vor mehr als drei Jahrzehnten beschlossenen UN-Kinderrechtskonvention sind.

Wo besteht in Hessen Nachholbedarf?

"Wir hoffen sehr, dass Hessen den Kinderrechte-Index 2025 zum Anlass nimmt, seine kinderrechtlichen Bemühungen zu verstärken", sagte die Vizepräsidentin des Kinderhilfswerks, Anne Lütkes, laut Mitteilung. Das gelte beispielsweise für die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen ebenso wie für die landesgesetzliche Verankerung von Beteiligungsrechten im frühkindlichen Bildungsbereich sowie bei den ungedeckten Betreuungsbedarfen in der Kindertagesbetreuung.

Das Land sollte laut Lütkes zudem geflüchteten Kindern und Jugendlichen schneller als bisher einen ungehinderten Zugang zu medizinischen Leistungen gewähren. "Das gilt auch für die Frage der Schulpflicht für asylsuchende Kinder." Ebenso sei beim baulichen Zustand der Schulen noch viel Luft nach oben. Die Schultoiletten etwa würden von den Schülerinnen und Schülern in Hessen überwiegend als schlecht beurteilt.

Bundesland hat auch Stärken

Hessen hat dem Deutschen Kinderhilfswerk zufolge aber auch Stärken, beispielsweise beim Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Schutz und auf Beteiligung.

Besonders hervorzuheben seien hier unter anderem das Landesprogramm "Präventionsketten Hessen – Gelingendes Aufwachsen, Kinderrechte leben", die im Hessischen Schulgesetz verankerte Lernmittelfreiheit und der Landesaktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt.

"Das gilt auch für Verankerung des Vorrangs des Kindeswohls und des Rechts auf Beteiligung in der Hessischen Landesverfassung und die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in familiengerichtlichen Verfahren", erklärte Lütkes.

Umsetzung verschiedener Rechte analysiert

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 verabschiedet. Sie garantiert jedem Kind das Recht, gesund und ohne Gewalt aufzuwachsen. Dabei handelt es sich um ein internationales Abkommen mit 54 Artikeln, in dem Kinderrechte völkerrechtlich verbindlich festgeschrieben sind, vom Recht auf Bildung über Schutz vor Gewalt bis zu hin zur freien Meinungsäußerung.

Für den Kinderrechte-Index wurden den Angaben des Deutschen Kinderhilfswerks zufolge das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Schutz, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung sowie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben in den Mittelpunkt gestellt. So wurde etwa betrachtet, was Länder und Kommunen für Kindertagesbetreuung ausgeben, wie viele Kinderärzte es gibt oder inwieweit Kinder Mitbestimmungsmöglichkeiten in Kommune, Schule und Verein haben.

Ländervergleich zeigt Unterschiede

Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen schnitten demnach überdurchschnittlich ab. Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen liegen dem Report zufolge im Durchschnitt. Neben Hessen wurden auch Rheinland-Pfalz, das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt insgesamt unterdurchschnittlich bewertet.

Quelle: dpa

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