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HessenLand will Feiertagsgesetz reformieren – Streit um Tanzverbot

19.03.2026, 17:49 Uhr
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Bei einer öffentlichen Veranstaltung um Mitternacht in den Karfreitag hineintanzen? Das ist in Hessen verboten. Der FDP behagt das nicht. Was sagt der Innenminister dazu?

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das mehr als ein halbes Jahrhundert alte hessische Feiertagsgesetz soll reformiert werden - ohne sein Tanzverbot bei öffentlichen Veranstaltungen an Karfreitag aufzuweichen. Das kündigte Innenminister Roman Poseck (CDU) im Wiesbadener Landtag an. Es gehe um Bürokratieabbau und Rechtssicherheit nach dem erheblichen gesellschaftlichen Wandel seit Verabschiedung des Gesetzes 1971.

Der Referentenentwurf für die Reform ist laut Poseck in der Abstimmung der Ministerien. Der Landtag werde voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte nach der Sommerpause darüber debattieren können.

FDP: Auch in den Karfreitag hineintanzen

Der Vorsitzende der FDP-Opposition, Stefan Naas, hatte sich zuvor für eine Lockerung des Tanzverbots an Karfreitag ausgesprochen. Das sei nicht mehr zeitgemäß. "Wenn eine Veranstaltung am Gründonnerstag beginnt und einige Stunden in den Karfreitag hineinläuft, soll das künftig möglich sein", sagte Naas. Diese Liberalisierung sei eine Frage der Freiheit für alle Hessen.

Minister Poseck wies dieses Ansinnen zurück - es sei zu kurz gesprungen. Der CDU-Abgeordnete Stefan Schneider sagte, Feiertage gäben "ein Stück Identität". Die Zahl der Stillen Feiertage wie Karfreitag sei gering. Diese sollten nicht ausgehöhlt werden, sie hätten eine "besondere Würde".

Quelle: dpa

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