Regionalnachrichten

HessenMitbewohnerin beim Duschen gefilmt - Angeklagter gesteht

06.02.2026, 13:08 Uhr
Der-Angeklagte-l-sprach-vor-Gericht-unter-anderem-von-Kontrollzwang

Mehrere Frauen sollen beim Duschen in einer Wiesbadener WG heimlich gefilmt worden sein - von einem Mitbewohner. Nun hat der Prozess gegen einen 26-Jährigen begonnen.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Er soll seine Mitbewohnerinnen beim Duschen in einer Wiesbadener WG heimlich gefilmt haben - mit einer als Radiowecker getarnten Kamera. Bei der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wiesbaden gab der Angeklagte diese Vorwürfe zu. Das Ganze täte ihm zutiefst leid, sagte der 26-Jährige. Durch eine Psychotherapie sei ihm inzwischen bewusst geworden, wie rücksichtslos das gewesen sei.

Es sei ihm weniger um den sexuellen Aspekt gegangen, sondern mehr um Kontrollzwang im Zusammenhang mit Frauen, sagte er. "Etwas zu haben, was man sonst nicht bekommt." Der Angeklagte erschien mit Sonnenbrille und Maske im Gerichtssaal, die Mütze tief ins Gesicht gezogen. Als eine Betroffene als Zeugin aussagte, wandte er den Blick ab.

Mehrere Opfer treten als Nebenklägerinnen auf

Der Vorwurf gegen ihn lautet auf Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte. Der Angeklagte war der Hauptmieter der Wiesbadener WG. Mehrere Betroffene traten vor Gericht als Nebenklägerinnen auf.

Eine 23-Jährige sagte als Zeugin, der Angeklagte sei ihr von Anfang an unangenehm aufgefallen - wegen zahlreicher sexualisierter Bemerkungen gegenüber Frauen. Das Geschehene empfinde sie als "maximal ekelhaft", ergänzte sie. Bis heute habe sie große Vertrauensprobleme. Sie habe die Selbstbestimmung über den eigenen Körper unfreiwillig verloren, sagte die Studentin. Eine von der Verteidigung des Angeklagten angebotene Entschuldigung des 26-Jährigen lehnte sie ab.

Der Verteidiger hatte zunächst beantragt, die Öffentlichkeit von der Befragung seines Mandanten auszuschließen, da sehr persönliche Dinge zur Sprache kämen. Dies lehnte die Richterin ab. Das Interesse der Öffentlichkeit an den tatbezogenen Umständen sei höher zu bewerten, sagte sie.

Quelle: dpa

Regionales