HessenNeue Runde im juristischen Streit um AfD-Einstufung

Die Einstufung der AfD Hessen als rechtsextremen Verdachtsfall hat bereits mehrfach die Justiz beschäftigt. Worum es am Montag bei der Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ging.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Der juristische Streit um die Einstufung der hessischen AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beschäftigt schon eine Weile die Justiz - nun haben die Beteiligten in einer Hauptverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ihre Argumente ausgetauscht. In der Verhandlung des Hauptsacheverfahrens ging es am Montag um zwei Klagen der Partei.
Was hatte den juristischen Streit ausgelöst?
Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte den hessischen Landesverband der AfD 2022 als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und mit der Beobachtung begonnen. Dagegen wehrt sich die Partei juristisch. Die AfD beklagt in einer zweiten Klage zudem, dass die Entscheidung zur Beobachtung vom LfV und vom Landesinnenministerium in einer Pressemitteilung mitgeteilt wurde. Es hatte in der Sache bereits ein Eilverfahren gegeben.
Wie verlief das Eilverfahren in erster Instanz?
In dem Eilverfahren hatte das Wiesbadener Verwaltungsgericht im November 2023 beschlossen, dass die hessische AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet werden darf. Es lägen "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips" gerichtet seien.
Gleichzeitig beschloss das Verwaltungsgericht, dass LfV und Ministerium die Öffentlichkeit rechtswidrig in einer Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD unterrichtet habe. Dafür gebe es in Hessen keine gesetzliche Grundlage. Die Behörden wurden dazu verpflichtet, eine erneute Pressemitteilung zu veröffentlichen, wonach sie es vorläufig zu unterlassen haben, bekanntzugeben, dass die AfD als Beobachtungsobjekt oder als Verdachtsfall geführt werde.
Wie ging es in zweiter Instanz weiter?
Das Eilverfahren landete in zweiter Instanz vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Dieser bestätigte im September 2025 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz habe in Abwägung mit der Meinungsfreiheit unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete, hatte der Verwaltungsgerichtshof erklärt. Es gebe außerdem hinreichende Aussagen, die sich "gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch „Fremde“ richteten".
Wie beurteilte der Verwaltungsgerichtshof die Veröffentlichung?
Auch der Verwaltungsgerichtshof schätzte - wie die Vorinstanz - die Pressemitteilung über die Beobachtung der AfD als rechtswidrig ein. Er ergänzte aber, dass die Öffentlichkeit in den Verfassungsschutzberichten über die AfD aufgeklärt werden könne.
Was erklärt die AfD Hessen zu ihrer Einstufung?
Die AfD Hessen bewertet nach eigenen Angaben ihre Einstufung als Verdachtsfall als rechtswidrig. Bezogen auf die Beobachtung durch den Verfassungsschutz verwies der Anwalt der Partei vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden auf eine mögliche "Missbrauchsgefahr". Es bestehe ein "schmaler Grat" zwischen Aufklärung und einer möglichen Lieferung von "Munition für den Wahlkampf". Die Klägerin sei davon überzeugt, dass die Einstufung überwiegend aus politischen Gründen geschehe, sagte der Rechtsanwalt. Das sei die treibende Kraft. Die Politik spiele eine Rolle in der Frage, wer beobachtet werde und wer nicht.
Hat die AfD auf Erkenntnisse aus dem Verfahren reagiert?
Der Co-Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Robert Lambrou erklärte, im Zuge der Materialsammlung, die in den Prozess eingeführt worden sei, habe die AfD unter anderem eine Abmahnung gegen Administratoren eines Social-Media-Accounts des AfD-Kreisverbandes Kassel-Stadt ausgesprochen. Ein Mitglied sei daraufhin aus der Partei ausgetreten, um einem Ausschlussverfahren vorzugreifen.
In zwei weiteren Fällen bei der AfD Melsungen und der AfD Offenbach-Land seien Ausschlussverfahren geplant. Nach Aussage eines Anwalts der AfD geht es unter anderem um problematische Social-Media-Beträge, wie etwa das Foto einer Frau, die einen Galgenstrick als "Geschenk" für die Regierung häkele.
Die Hauptverhandlung soll am Mittwoch (20. Mai/9.30 Uhr) fortgesetzt werden.