HessenProzess wegen Mordes an 86-jährigem Spaziergänger begonnen

Ein 57-Jähriger steht wegen heimtückischen Mordes in Wiesbaden vor Gericht. Sein Motiv laut Anklage: ungewöhnlich.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen an einem Rentner steht ein 57-Jähriger vor dem Landgericht Wiesbaden. Laut Anklage soll der Deutsche im Mai 2025 im Schlosspark in Wiesbaden-Biebrich sein 86 Jahre altes Opfer erstochen haben. Der Senior habe 81 Schnitt- und Stichverletzungen erlitten, sagte Staatsanwalt Florian Breidenbach auf Anfrage außerhalb des begonnenen Prozesses. Das Opfer - ebenfalls Deutscher - war an Ort und Stelle verblutet.
Breidenbach zufolge war der Angeklagte im Ermittlungsverfahren geständig: Sein eigenes Leben sei ihm nicht mehr lebenswert vorgekommen, er habe selbst sterben wollen nach einem Angriff auf ein willkürlich ausgesuchtes älteres Opfer mit nicht mehr allzu großer Lebenserwartung. Laut dem Staatsanwalt forderte der 57-Jährige in diesem Sinne am Tatort die herbeigeeilten Polizisten auf, ihn zu erschießen. Er sei überwältigt und festgenommen worden.
Einem Gutachten zufolge sei der Angeklagte aus Wiesbaden schuldfähig, wenngleich es "einige Auffälligkeiten" gebe, teilte Breidenbach weiter mit. Der 57-Jährige habe vor seiner Tat erst eine ältere Frau ins Visier genommen, doch diese sei rechtzeitig verschwunden.
Das Landgericht Wiesbaden habe zunächst insgesamt sechs Verhandlungstage bis einschließlich 26. Januar terminiert, ergänzte der Staatsanwalt.