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HessenTote in Lederfabrik – Welche Hilfen es für Angehörige gibt

18.04.2026, 05:02 Uhr
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Nach dem Arbeitsunfall mit drei Toten in Mittelhessen stellt sich die Frage: Welche finanzielle Unterstützung erhalten Angehörige und Überlebende? Wer zahlt was?

Runkel (dpa/lhe) - Nach dem Arbeitsunfall in einer kleinen Lederfabrik im mittelhessischen Runkel mit drei Toten und zwei Schwerverletzten rücken auch die Unterstützungen von Angehörigen und überlebenden Opfern in den Fokus. Berufsgenossenschaften sind hier meist für die Privatwirtschaft, Unfallkassen dagegen eher für den öffentlichen Dienst sowie für Schüler und Studenten zuständig. Welche Hilfen gibt es?

  • Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) werden bei verletzten Opfern von Arbeits- und Schulunfällen die Kosten für Heilbehandlungen und Rehabilitation übernommen.

  • Auch Umschulungen sowie notfalls die behindertengerechten Anpassungen von Wohnung, Auto oder Arbeitsplatz können finanziert werden.

  • Angehörige von Todesopfern bei Arbeitsunfällen können eine Hinterbliebenenrente bekommen. 

Die DGUV teilt weiter mit: "Die Unfallversicherungsträger beraten und beaufsichtigen Unternehmen und Bildungseinrichtungen zu sicheren und gesunden Lern- und Arbeitsbedingungen."

Für Berufsgenossenschaften zahlen nur die Arbeitgeber

Anders als bei der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ausschließlich über Beiträge der Arbeitgeber finanziert. Diese sind dafür von der Haftung für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten freigestellt.

Bei dem Arbeitsunfall am Donnerstag in der Lederfabrik in Runkel gingen die Behörden nach ersten Erkenntnissen davon aus, dass es in einer Grube zu einer tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung gekommen war. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: dpa

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