HessenUrteil im Prozess um Tötung von 55-Jähriger erwartet

Im Mordprozess um den Tod einer 55-jährigen Frau steht das Urteil an. Was das Landgericht Gießen den Angeklagten vorwirft und welche Strafe die Staatsanwaltschaft fordert.
Gießen (dpa/lhe) - Im Mordprozess um den Tod einer 55-jährigen Frau in Lauterbach wird am Dienstag (15.00 Uhr) vor dem Landgericht Gießen das Urteil erwartet. Angeklagt sind die Vermieter der Frau, eine 46-Jährige und ihr 59-jähriger Lebensgefährte.
Ihnen wird Körperverletzung mit Todesfolge sowie gemeinschaftlicher Mord durch Unterlassen vorgeworfen. Die beiden sollen die 55-Jährige, die das Down-Syndrom hatte, unter einem Vorwand in ein Haus im Lauterbacher Ortsteil Wernges gelockt haben. Sie sollen die Frau nach ihrem Einzug im November 2023 immer wieder eingesperrt, misshandelt und auch sediert haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für das angeklagte Vermieter-Paar gefordert. Falls das Gericht dem entsprechen sollte, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Keine ärztliche Hilfe geholt
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten der Frau am 20. Januar 2024 mindestens 77 Tabletten verschiedener Psychopharmaka gegeben haben. Als die 55-Jährige das Bewusstsein verlor, soll das Paar entschieden haben, keine ärztliche Hilfe zu holen, um so vorangegangene mutmaßliche Straftaten zu verdecken. Drei Tage später soll die Frau gestorben sein.
Leiche zerstückelt
Die Leiche sollen die Angeklagten zunächst in den Keller gebracht haben, wo der 59-Jährige sie zerteilt und in ein Fass gepackt haben soll. Den Kopf und die Extremitäten soll der Mann später in ein Waldstück bei Schlitz in Osthessen gebracht haben.
Die Verteidiger hatten lediglich eine unterlassene Hilfeleistung beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge gesehen und unter anderem moniert, ein Vorsatz der mutmaßlichen Tat sei nicht belegbar.