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HessenWie wähle ich bei den Kommunalwahlen?

14.03.2026, 04:03 Uhr
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Es ist Wahlwochenende in Hessen: Am Sonntag öffnen die Wahllokale für die hessischen Kommunalwahlen. Was Sie zur Stimmabgabe wissen müssen.

Wiesbaden (dpa/lhe) - In den hessischen Städten und Gemeinden geht es an diesem Sonntag um die künftige Zusammensetzung der kommunalen Parlamente. Die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen ist tendenziell niedriger als bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Allerdings sollten die Wahlberechtigten bedenken, dass sie mit ihrem Kreuzchen bei den Kommunalwahlen wichtige Entscheidungen vor Ort beeinflussen können - von der Buslinie bis zum Skatepark.

Was man zur Stimmabgabe wissen muss:

Wie gebe ich mein Votum ab?

Viele Menschen werden in den vergangenen Wochen bereits per Briefwahl gewählt haben. Alle anderen müssen dafür am Sonntag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr in ihrem Wahllokal vorbeischauen. Die Adressen stehen in der Wahlberechtigung - das ist ein Brief, der jeder Wahlberechtigte nach Hause bekommen hat. Zum Wählen sollte man unbedingt einen amtlichen Ausweis mitbringen, also beispielsweise den Personalausweis. Im Wahllokal bekommt man dann die Stimmzettel und kann in einer Wahlkabine unbeobachtet seine Kreuzchen setzen. Anschließend wird der Stimmzettel in eine Wahlurne eingeworfen und bis zur Auszählung sicher verwahrt.

Wie wird gewählt – und was bedeutet Kumulieren und Panaschieren?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze etwa im Ortsbeirat, Kreistag oder der Stadtverordnetenversammlung gibt.

Es ist möglich, eine einzige Liste anzukreuzen, ohne bestimmte Kandidaten auszuwählen. Dann bekommt der Reihenfolge nach jede Person auf der angekreuzten Liste der Partei oder Wählergruppe jeweils eine Stimme. Es ist auch möglich, einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten auf der Liste zu streichen.

Man kann aber auch Stimmen häufen (kumulieren): So kann man einem oder auch mehreren Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. In Summe hat man aber insgesamt nicht mehr Stimmen, als oben auf dem Stimmzettel angegeben sind.

Außerdem können die Wähler ihre Stimmen beliebig an Bewerber verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Dabei muss man aber aufpassen: Wer den Überblick verliert und zu viele Stimmen abgibt, macht sein Votum ungültig.

Wer nicht alle Stimmen gezielt an bestimmte Kandidaten vergibt, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen – dann werden die übrigen Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber auf dieser Liste verteilt, die noch keine Stimmen gezielt bekommen haben, und zwar in der Reihenfolge von oben nach unten.

Warum stehen Wähler in Frankfurt vor einer besonderen Herausforderung?

Frankfurt ist bekannt für die Größe seines Stimmzettels für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Dieser misst diesmal 1,44 Meter mal 60 Zentimeter und ist trotz weniger Wahlvorschläge gegenüber den Kommunalwahlen 2021 in der Breite um 20 Zentimeter gewachsen. Ursächlich sind einige lange Namen, die sich auf die Spaltenbreite der Listen ausgewirkt haben. Damit gehört er nach Angaben der Stadt zu den größten Stimmzetteln Deutschlands.

Wer ist wahlberechtigt?

Bei den Kommunalwahlen dürfen volljährige deutsche Staatsbürger und EU-Ausländer, die ihren Wohnsitz in der Kommune haben, ihre Stimme abgeben. Zum zehnten Mal werden in Hessen am Sonntag auch die Ausländerbeiräte bestimmt. Wahlberechtigt sind alle Menschen mit einem ausländischen Pass, die seit mehr als drei Monaten in ihrer Kommune angemeldet sind.

Quelle: dpa

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