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Mecklenburg-VorpommernFür Livestream auf der Fahrbahn - Kamera weg, Ermittlungen

01.12.2025, 10:48 Uhr
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(Foto: picture alliance / dpa)

Für einen Livestream brachte sich ein Mann selbst und potenziell auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Zur Rede gestellt verweist er auf die Echtzeit-Übertragung. Die Polizei überzeugt das nicht.

Binz (dpa/mv) - Auch die Live-Übertragung von Videos erlaubt Verkehrsteilnehmern nicht, sich oder andere im Straßenverkehr zu gefährden. Darauf weist die Polizei angesichts des Falls eines 41-Jährigen hin, der in Binz auf der Insel Rügen laut Zeugen mit einem Stock in der Hand und einer daran montierten Kamera vor Autos gesprungen ist.

Die Polizei forderte ihn auf, seine Videoaufnahme einzustellen. Er habe daraufhin entgegnet, dass er nicht filme, sondern live sende. Die Beamten stellten die sogenannte Actionkamera sicher. Gegen den Mann werde wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt.

"Livestreams oder Videoaufnahmen rechtfertigen kein gefährliches Verhalten", betonte die Polizei. Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährde, ob für Videos, Fotos oder Livestreams, mache sich strafbar. Das Betreten der Fahrbahn außerhalb gesicherter Bereiche sei lebensgefährlich und könne zu schweren Unfällen führen. "Digitale Inhalte rechtfertigen keine Gesetzesverstöße." Riskante Aktionen für Online-Aufnahmen würden konsequent verfolgt.

Quelle: dpa

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